Gericht: Kaltennordheim darf Kreis wechseln

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Weimar. Die vor einer Woche vom Landtag beschlossene zweite Etappe der Gemeindereformen in Thüringen kann wie geplant zu Jahresbeginn 2019 in Kraft treten. Der Verfassungsgerichtshof in Weimar wies einen Eilantrag zurück, mit dem der Wartburgkreis den Wechsel der bisher zu dessen Gebiet gehörenden Stadt Kaltennordheim in den Kreis Schmalkalden-Meiningen verhindern wollte. Der Antrag des Wartburgkreises sei nicht begründet, so das Gericht. Der Kreiswechsel ist Bestandteil des zweiten Gemeindereformgesetzes, das über 260 Gemeinden betrifft. Innenminister Georg Maier (SPD) zeigte sich mit der Entscheidung zufrieden. Ganz vom Tisch ist der Rechtsstreit nicht, der Landkreis will klagen. Das Gesetz sieht vor, das Kaltennordheim zum 1. Januar in die im Kreis Schmalkalden-Meiningen liegende Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön wechselt. Aschenhausen, Kaltensundheim, Kaltenwestheim, Melpers, Oberkatz und Unterweid sollen aufgelöst und in die Stadt Kaltennordheim eingegliedert werden. Der Landrat des Wartburgkreises, Reinhard Krebs (CDU), war dagegen zunächst per Eilverfahren vorgegangen. dpa/nd

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