Entlassung nach Hitlergruß ist rechtens

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Koblenz. Ein Soldat, der den Hitlergruß gezeigt haben soll, ist vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz mit der Klage gegen seine fristlose Entlassung gescheitert. Die beklagte Bundesrepublik Deutschland hatte dem einstigen Oberbootsmann im Sanitätsdienst auch das Tragen einer Bomberjacke mit dem Symbol einer Reichskriegsflagge, Schreckschüsse zu Silvester mit dem Ruf »Allahu Akbar« und ein Zitat zum »Führer« vorgeworfen. Nach einem Strafbefehl legte der Soldat Einspruch ein. Das Amtsgericht sprach ihn mangels ausreichender Beweise frei. Die Bundesrepublik entließ ihn gleichwohl aus dem Dienst. Dagegen klagte der Mann. dpa/nd

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