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Nur genug Lohn ist zu wenig
Andreas Fritsche zu Untergrenze und Obergrenze beim Einkommen
Voraussichtlich im April 2019 kommt Brandenburg bei einer Lohnuntergrenze von 10,50 Euro die Stunde als Bedingung für öffentliche Aufträge an, im Januar 2020 soll der Vergabemindestlohn auf 10,68 Euro steigen. Es ist ein weiter Weg gewesen. 2009 ging die LINKE mit der Forderung nach 7,50 Euro in den Landtagswahlkampf.
Das war schon damals zu wenig, aber deutlich mehr, als beispielsweise Friseure, Wachschützer oder auch viele Verkäuferinnen und Kellner bekamen, die teilweise mit fünf oder sechs Euro abgespeist wurden. Das Ziel sind zwölf Euro die Stunde - und wenn die erreicht sind, stellt sich die Frage, ob sie dann noch zum Leben ausreichen angesichts steigender Mieten und sonstiger Kosten.
Fakt ist: Wer Vollzeit arbeitet, muss von seinem Lohn leben und seine Kinder ernähren können, auch wenn er bloß Handlanger auf dem Bau oder eine andere Art von Hilfskraft ist. Jeder sollte sich seinen Lebensunterhalt in Würde selbst verdienen dürfen und nicht um Stütze betteln müssen.
Freilich müssen dann auch qualifizierte Arbeiter und Angestellte je nach Fähigkeit und Leistung, die in ihrem Beruf erforderlich sind, angemessen besser bezahlt werden. Gewaltige Einkommensunterschiede sind ungerecht, völlige Gleichmacherei wäre aber auch nicht gerecht.
So muss zum Beispiel unangenehme oder besonders anstrengende Arbeit vernünftig bezahlt werden. Abgesehen von der Tatsache, dass Krankenschwestern und Müllmänner Freude an ihrer Tätigkeit haben können, allein zur Selbstverwirklichung und aus Einsicht in die Notwendigkeit werden sie ihren für die Gesellschaft wichtigen Job nicht machen. Da kann sich jeder immer noch etwas Besseres vorstellen.
Genau das setzt einige Fragezeichen hinter die so schön klingende Idee des bedingungslosen Grundeinkommens, das in Teilen der linken Szene viele Anhänger hat. Es eignet sich für eine Zeit, in der sämtliche belastenden Tätigkeiten von Robotern erledigt werden können - und dies allen Menschen zugute kommt.
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