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Keine Frage der Juristerei
Kurt Stenger über das EuGH-Verfahren zum Freihandelsabkommen CETA
Umweltverbände und Konzernkritiker sind sauer auf den Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), aus dessen Sicht das Freihandelsabkommen CETA nicht gegen EU-Recht verstößt. Man könnte dessen Bewertung aber auch anders lesen: nämlich dass der Widerstand gegen CETA schon Wirkung gezeigt hat. So wurden die Möglichkeiten der Schiedsgerichtsbarkeit so zusammengestutzt, dass diese zumindest nicht in bestehendes Recht eingreifen kann. Für die Bewertung ist der EuGH zuständig, für die nationale Umsetzung die dortigen Gerichte.
Allerdings muss man schon kritisch fragen, warum es überhaupt für ausländische Investoren Sondermöglichkeiten geben soll? Jeder kann doch den üblichen Klageweg beschreiten, wenn er sich durch irgendjemanden geschädigt fühlt. In Ländern, bei denen Gerichte den Willen eines autokratischen Herrschers umsetzen, mag dies problematisch sein, aber in der EU oder in Kanada? Und was geschieht, wenn das Schiedsgericht die vom EuGH-Gutachter angenommenen geringen Kompetenzen überschreitet?
Doch diese Fragen sind letztlich nicht juristisch zu beantworten, sondern es geht um politische Festlegungen. Insofern ist es gut, dass die Kritiker von CETA & Co. ankündigen, ihren Widerstand weiterzuführen.
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