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Claudia Pechstein will nicht aufgeben

Kurz vor Beginn der WM scheitert die Eisschnellläuferin mit der Klage wegen ihrer Dopingsperre erneut vor Gericht

  • Emanuel Reinke, Inzell
  • Lesedauer: 3 Min.

Die schlechte Nachricht aus Straßburg erreichte Claudia Pechstein überraschend - und schockierte sie. Mitten in der heißen Vorbereitung auf ihre 18. Einzelstrecken-WM schmetterte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am späten Dienstagnachmittag ihre Beschwerde wegen der angeblich fehlenden Unabhängigkeit des Internationalen Sportgerichtshofes CAS in ihrem Verfahren endgültig ab. Fast auf den Tag genau zehn Jahre nach der verhängnisvollen Dopingprobe vom 7. Februar 2009 erlitt die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin in ihrem Prozessmarathon eine schwere Niederlage. Der CAS bleibt als unabhängiges Schiedsgericht bestätigt, Pechsteins Einspruch vor der Großen Kammer des EGMR wurde abgelehnt.

Die Verkündung der Entscheidung kommt für Pechstein unmittelbar vor dem Saisonhöhepunkt zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Die 46-Jährige deutete in einem Statement an, darin keinen Zufall zu sehen. Sie reagierte wütend und frustriert, sogar der WM-Start in Inzell wackelt. »Die Frage stellt sich für mich insofern, als das ich zwar für mein Heimatland kämpfen möchte, ich aber nach dem heutigen Tiefschlag noch nicht weiß, ob ich trotz des mir widerfahrenen Unrechts über genügend Kraft verfüge, meine Bestleistung abrufen zu können«, schrieb Pechstein am späten Dienstagabend auf Facebook. 30 Medaillen hat Pechstein bislang bei den seit 1996 ausgetragenen Einzelstrecken-Weltmeisterschaften gewonnen. Fünfmal stand sie auf dem Podium ganz oben.

Seit Jahren kämpft die Berlinerin gerichtlich gegen die Folgen der Sperre, die auf einem erhöhten Blutparameter beruhte (Retikulozyten). »Ich habe nicht gedopt«, sagte sie immer und immer wieder. Unterstützung hat Pechstein längst auch vonseiten des Deutschen Olympischen Sportbundes. Eine Expertenkommission kam 2015 zu dem Schluss, dass die medizinische Bewertung, die zur Sperre geführt hatte, falsch gewesen sei. Komplizierter ist der Kampf vor der Justiz. Auf europäischer Ebene ist Pechstein mittlerweile am Ende angelangt. Im Oktober hatten ihr die Richter zwar eine Entschädigung in Höhe von 8000 Euro zugesprochen, da ihr in ihrem Verfahren vor dem CAS eine öffentliche Anhörung zugestanden hätte. In der Sache bestätigten sie jetzt aber, dass der CAS ein unabhängiges Schiedsgericht sei.

Pechstein sieht sich in ihren Grundrechten verletzt. »Ich bin deutsche Staatsbürgerin und habe gemäß der Verfassung der Bundesrepublik das Recht auf einen deutschen Richter«, schrieb sie. Ihre Verfassungsbeschwerde liegt noch beim Bundesverfassungsgericht vor und hatte bis zum jetzt endgültigen Urteil des EGMR geruht. »Niemand in Deutschland kann mir per heute Abend rechtssicher sagen, wo ich meine Unschuld vor Gericht beweisen kann. Ich hoffe sehr, dass mir nun das Bundesverfassungsgericht diesen Weg aufzeigen wird«, so Pechstein. Sie sei »nachweislich unschuldig« und habe »Millionen verloren.« Der Weltverband habe sie offensichtlich betrogen und ihr ihren guten Ruf gestohlen. »Ich werde auch jetzt nicht aufgeben, denn ich bin nachweislich UNSCHULDIG!«, schrieb sie. SID/nd

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