Die Grünen könnten Asylrechtsverschärfung kippen

Der Bundesrat stimmt über die Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsländer ab / Die Grünen bleiben bei ihrem Nein.

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Berlin. Die Grünen bleiben bei ihrem Nein zur Einstufung der Maghreb-Staaten und Georgiens als sichere Herkunftsländer. Die von der Bundesregierung geplante Asylrechtsverschärfung dürfte daher am Freitagvormittag in Berlin erneut im Bundesrat scheitern. Grünen-Chefin Annalena Baerbock nannte das »Instrument der sogenannten sicheren Herkunftsländer« einen »Eingriff in das individuelle Asylrecht«. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt warf den Grünen eine »ideologische Blockade« vor.

Bei Asylbewerbern aus als sicher eingestuften Herkunftsstaaten gilt für die Behörden in der Regel, dass ihr Antrag auf Schutz als »offensichtlich unbegründet« abgelehnt wird. Baerbock sagte dem »RedaktionsNetzwerk Deutschland« am Freitag, das Bundesverfassungsgericht habe klare Kriterien für die Einstufung festgelegt. Ein solches Land müsse verfolgungsfrei sein, und zwar in allen Regionen und für alle Bevölkerungsgruppen. »Das ist in den Maghreb-Ländern für Homosexuelle, Frauen, Journalisten oder Gewerkschafter nicht der Fall«, unterstrich die Grünen-Vorsitzende.

Dobrindt sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe am Freitag, die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat sei notwendig, um Verfolgten Schutz zu gewähren, aber Missbrauch zu verhindern. »Die Anerkennungsquote von Asylbewerbern aus diesen Ländern geht gegen Null, aber die Verfahren binden wichtige Kapazitäten«, argumentierte der CSU-Politiker.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund appellierte an die Grünen, ihre Haltung zu überdenken. »Entscheidend ist das deutliche Signal an die Menschen in den betroffenen Ländern. Sie sollen erkennen, dass sie kaum eine Chance auf Asyl in Deutschland haben«, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der »Neuen Osnabrücker Zeitung« (Freitag). Um eine Überlastung der Behörden und der Gerichte zu vermeiden, dürfe man keine Zeit verlieren.

Grünen-Vorsitzende Baerbock forderte hingegen »endlich echte Lösungen für schnelle, rechtssichere und faire Asylverfahren«. Diese erreiche man vor allem durch verbesserte Verwaltungsgerichtsverfahren und mehr Richter, funktionierende Rückführungsabkommen, eine Qualitätsoffensive beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie eine Rechtsberatung vor jedem Asylverfahren.

Der Bundestag hat dem nun vorliegenden Gesetzentwurf bereits zugestimmt, der die Länder Marokko, Algerien, Tunesien sowie Georgien betrifft. Im Bundesrat war die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten hingegen stets umstritten. Die Erweiterung der Liste um die Maghreb-Staaten scheiterte dort im März 2017 bereits einmal. epd/nd

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