Etappensieg für österreichische Ex-Grüne

Oberlandesgericht Wien hebt das Urteil gegen ehemalige Abgeordnete wegen übler Nachrede auf

Das Oberlandesgericht Wien hat das vorinstanzliche Urteil gegen die Ex-Grünen-Abgeordnete Sigi Maurer aufgehoben. Sie hatte nach ihrer Verurteilung wegen übler Nachrede Berufung eingelegt. In einer Pressemitteilung begründete das Gericht die nun anstehende Neuverhandlung damit, dass sie »an der Beurteilung des Erstgerichts, wonach der Beschuldigten der Wahrheitsbeweis nicht gelungen sei, dass es wirklich der Privatankläger war, der die Nachrichten versendet hat« zweifle. Das berichtet der österreichische »Der Standard«.

Weiter schreibt die Tageszeitung zur Urteilsbegründung: »Die Beweiswürdigung habe kein stimmiges Bild ergeben, denn der Privatankläger habe nicht schlüssig dargestellt, dass konkret eine andere Person die Nachrichten geschrieben und verschickt hat. Allein die theoretische Möglichkeit reiche nicht aus.« Auch der Richter des Wiener Landgerichtes hatte vermutet, dass der Kläger lüge.

Im Oktober 2018 hatte das Wiener Landgericht Maurer zu rund 7.000 Euro Strafe wegen übler Nachrede und Kreditschädigung verurteilt. Der Kläger, ein Bar-Betreiber in Wien, der sein Lokal auf dem Arbeitsweg von Maurer betreibt, hatte geklagt, weil sie obszöne Facebook-Direktnachrichten öffentlich machte. Außerdem hatte sie den Namen und das Lokal des mutmaßlichen Täters veröffentlicht. Auf Grund der offiziell ungeklärten Urheberschaft wurde nicht geklärt, warum der Feministin diese Nachrichten geschickt worden sind.

In Österreich gibt es keine juristische Möglichkeit, gegen solche Nachrichten vorzugehen, da das entsprechende Gesetz vorsieht, dass eine sogenannte Ehrverletzung nur dann vorliegen kann, wenn Dritte sie zu hören bekommen. Daher hatte Maurer beschlossen, sich mittels Veröffentlichung zu wehren. Sie rief außerdem eine Crowdfoundning Kampagne ins Leben, um auch anderen Frauen, die weniger Aufmerksamkeit in den Medien erzeugen können, die Möglichkeit zu geben, juristisch gegen »Hass im Netz«, der sich oft gegen Frauen richtet, zu wehren.

Nach dem Berufungsurteil zeigt sich Maurer erleichtert: »Ich bin sehr glücklich, dass das Urteil aufgehoben wurde. Es bestätigt auch meine Wahrnehmung, dass die Begründung meiner Verurteilung absolut lebensfremd war«, erklärte sie gegenüber »nd«. Es sei ein Etappensieg. »Ich bin zuversichtlich, dass ich in der zweiten Runde gewinnen werde«, so Maurer weiter.

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