Mehr Entschädigungen für Homosexuelle
Berlin. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat den Anspruch auf Entschädigungen für nach dem Zweiten Weltkrieg strafrechtlich verfolgte Homosexuelle erweitert. Nach einer am Mittwoch in Kraft getretenen Richtlinie können künftig bereits ein Ermittlungsverfahren oder eine Untersuchungshaft, an deren Ende jeweils ein Freispruch stand, Anlass für Leistungen sein, wie das Ministerium in Berlin mitteilte. Bislang wurden nur diejenigen entschädigt, die aufgrund des inzwischen abgeschafften Strafrechtsparagrafen 175 rechtskräftig wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt wurden. epd/nd
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