Mehr Entschädigungen für Homosexuelle

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat den Anspruch auf Entschädigungen für nach dem Zweiten Weltkrieg strafrechtlich verfolgte Homosexuelle erweitert. Nach einer am Mittwoch in Kraft getretenen Richtlinie können künftig bereits ein Ermittlungsverfahren oder eine Untersuchungshaft, an deren Ende jeweils ein Freispruch stand, Anlass für Leistungen sein, wie das Ministerium in Berlin mitteilte. Bislang wurden nur diejenigen entschädigt, die aufgrund des inzwischen abgeschafften Strafrechtsparagrafen 175 rechtskräftig wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt wurden. epd/nd

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -