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Dehm scheitert vor Gericht gegen Wagenknecht
Richter am Berliner Landgericht: Äußerungen der BSW-Chefin von der Meinungsfreiheit gedeckt
Berlin. Der frühere Linken-Bundestagsabgeordnete Diether Dehm hat ohne Erfolg gegen Äußerungen der BSW-Vorsitzenden Sahra Wagenknecht geklagt. Das Berliner Landgericht wies eine Unterlassungsklage des 75-Jährigen ab. Dehm wollte juristisch erzwingen, dass Wagenknecht Aussagen unterlässt, die er als ehrenrührig erachtet. Wagenknecht soll über Dehm gesagt haben, er sei unberechenbar und geistesgestört.
Die strittigen Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, begründete der Vorsitzende Richter Florian Lickleder das Urteil. Zudem seien sie im kleinsten Kreis bei einer Unterhaltung gefallen, die einen politischen Hintergrund gehabt hätten. Äußerungen in solchen geschützten Räumen müssten möglich sein ohne juristische Folgen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Das Gericht hatte bereits bei der mündlichen Verhandlung vor einer Woche deutlich gemacht, dass die Klage wenig Chancen auf Erfolg hat. Dehm hatte für diesen Fall angekündigt, möglicherweise in Berufung gehen zu wollen. Dann müsste sich die nächsthöhere Instanz mit dem Fall beschäftigen. Er werde nun mit seinem Mandanten darüber beraten, sagte sein Anwalt, Gerhard Schüler.
Anders als Wagenknecht war Dehm persönlich zur mündlichen Verhandlung vor einer Woche erschienen. Wortreich und emotional trug der frühere Bundestagsabgeordnete vor Gericht vor, wie ihn vermeintliche Äußerungen der langjährigen Weggefährtin bei den Linken verletzten.
Diese sollen im Zusammenhang mit der neuen Partei von Wagenknecht und einer möglichen Mitgliedschaft von Dehm gefallen sein. »Frau Wagenknecht soll einfach in Zukunft unterlassen, meine geistige Integrität infrage zu stellen«, forderte Dehm, der nach eigenen Worten das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) wählt. Wagenknechts Anwalt bestritt entsprechende Äußerungen.
Dehm und Wagenknecht waren lange Zeit enge politische Weggefährten innerhalb der Linken. Nach Wagenknechts Austritt aus der Linkspartei und der Gründung des BSW im Januar 2024 haben sich ihre politischen Wege getrennt. dpa/nd
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