Drohnenkrieg via Ramstein wird überprüft

Kläger aus Jemen erzielen Teilerfolg mit Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster

  • Sebastian Weiermann
  • Lesedauer: 2 Min.

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat am Dienstag über zwei Klagen gegen die Bundesregierung entschieden. Angehörige von Drohnenopfern aus Somalia und Jemen hatte gegen Deutschland geklagt, da mit der Air Base Ramstein ein zentraler Knotenpunkt des US-amerikanischen Drohnenkriegs in der Bundesrepublik liegt. Der im Grundgesetz festgeschriebene Schutz des Lebens gilt auch für Menschen außerhalb Deutschlands. Deswegen müsse die Bundesregierung gegen die Drohnen-Infrastruktur der US-Armee auf deutschem Boden vorgehen, so die Argumentation der Kläger.

Im Fall des Somaliers war die Klage erfolglos. Das Gericht hatte Zweifel an zeitlichen Abläufen und ob die für Drohneneinsätze notwendige Satelliten-Relaisstation in Ramstein schon fertiggestellt war. Im Fall der Klage der Somalier hatte das Gericht keine Zweifel. Es ist unstrittig, dass sie am 29. August 2012 mehrere Angehörige bei einem Drohnenangriff verloren haben.

Den drei Klägern aus Jemen gab das Gericht teilweise Recht und verpflichtete die Bundesregierung, die Einhaltung des Völkerrechts bei US-amerikanischen Drohneneinsätzen zu prüfen.

In einer 13 Seiten langen Begründung führte das Gericht grundsätzliche Fragen des Völkerrechts und der Luftangriffe der US-Armee in Jemen aus. Der Militäreinsatz sei nicht zu beanstanden. Auch der Einsatz von Drohnen nicht. Man habe allerdings erhebliche Zweifel, dass alle Einsätze mit dem Völkerrecht vereinbar seien. Die Bundesregierung habe sich bisher unzureichend über die Einhaltung des Völkerrechts durch die USA informiert.

Das OVG verpflichtete die Bundesregierung, »geeignete Maßnahmen« zu ergreifen, um an Informationen zu gelangen. »Erforderlichenfalls« müsse auf die USA eingewirkt werden, das Völkerrecht zu achten. Die Forderung der Kläger, die Nutzung der Air Base Ramstein für bewaffnete Drohneneinsätze zu unterbinden, hat das Gericht abgewiesen. Es ließ Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht wegen der »grundsätzlichen Bedeutung« des Urteils zu.

Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), das die Klage begleitete, sprach von einem »wegweisenden Urteil«. Sprecher Andreas Schüller erklärte: »Das Urteil des OVG Münster ist ein wichtiger Schritt, um dem völkerrechtswidrigen Drohnenprogramm der USA via Ramstein Einhalt zu gebieten«.

Der LINKE-Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko forderte die Bundesregierung aus Union und SPD dazu auf, sich »umgehend Zugang zur US-Luftwaffenbasis in Ramstein« zu verschaffen. In der Debatte um Ramstein seien die Abgeordneten bisher »hingehalten und mit Nebelkerzen beworfen« worden.

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