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Wenn eine Folie zur Waffe wird
Ein Blockupy-Aktivist wollte sich vor Reizgas schützen - er wurde dafür zu einer Geldstrafe verurteilt
Innerhalb vieler Länder und bei zwischenstaatlichen Konflikten ist es verboten und geächtet, in Deutschland wird es massenhaft und exzessiv eingesetzt: Pfefferspray. Ob in feinem Strahl oder als breiter Sprühnebel, die Polizei nutzt es hierzulande auf fast allen großen und einigen kleinen Demonstrationen, um Proteste einzudämmen. Der chemiche Kampfstoff verursacht starke Schmerzen und kann bleibende Folgen hinterlassen. Deshalb tragen Aktivist*innen während vieler Aktionen inzwischen Schutzfolien, die mit einem Gummiband am Kopf befestigt vor dem Reizgas schützen sollen. In einem Urteil des Frankfurter Landesgericht vom Mittwoch wurde das Tragen eines solchen Schutzes als verbotene Schutzbewaffnung gewertet. Ein Blockupy-Aktivist wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Frankfurter Rundschau berichtete zuerst darüber.
Während der Proteste gegen den EZB-Neubau 2015 trug der 33-Jährige Benjamin R. eine Folie im Gesicht. Ein Richter verurteilte den Aktivisten nun zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen in Höhe von jeweils 30 Euro. Er habe gegen den Paragrafen 17a des Versammlungsgesetzes verstoßen, der das Tragen von Schutzwaffen verbietet, urteilte das Landgericht. Der Aktivist kündigte an, Revision beim Oberlandesgericht einzulegen. Bereits im Mai 2017 hatte das Amtsgericht den Aktivisten zu einer Geldstrafe verurteilt, dieser legte daraufhin Berufung ein.
Schutz gegen Polizeigewalt
1985 waren das Verbot von »Schutzwaffen« und zugleich das Vermummungsverbot dem Versammlungsgesetz hinzugefügt worden. Schon die Einführung des Paragraphen in das Versammlungsgesetz war unter Juristen umstritten. Seitdem gibt es immer wieder Fälle, in denen über die Auslegung gerungen wird. Im Zuge der Blockupy-Proteste sogar mehrmals:
Am 5. August 2016 hatte das Amtsgericht Frankfurt eine Frau zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie bei den Blockupy-Protesten im März 2015 eine Plastikfolie am Kopf trug. Am 7. September 2016 verurteilte das Amtsgericht Freiburg einen Studenten, weil er als Schutzwaffe eine Folie benutzt hatte. Bei einer Demonstration gegen das polizeiliche Vorgehen während der Blockupy-Proteste urteilte das Frankfurter Amtsgericht hingegen, Baseballkappen und Mundtücher seien nicht als Schutzwaffen zu werten. Die Richterin bekräftigte in ihrer mündlichen Urteilsbegündung, es gäbe gute Gründe, sich gegen polizeiliche Gewalt zu schützen.
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