Elf Studenten

Mietrecht

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Einem Einfamilienhausbesitzer behagte es nicht, dass in seiner Nachbarschaft eine WG aus elf Studenten einzog. Er forderte von der Bauaufsichtsbehörde ein Einschreiten wegen unzulässiger Immobiliennutzung. Nachdem die Behörde nichts unternahm, klagte er vor dem Verwaltungsgericht. Auch hier hatte er laut Infodienst Recht und Steuern der LBS keinen Erfolg.

Es handle sich durchaus um eine gebietsverträgliche Nutzung, so das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 8 A 10680/16). Der Hauptzweck eines Wohngebiets - Wohnen - werde von den Studenten erfüllt. Die WG-Mitglieder wechselten nicht ständig, weswegen man nicht von einer Ähnlichkeit zu einem Beherbergungsbetrieb sprechen könne. dpa/nd

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