Elf Studenten

Mietrecht

  • Lesedauer: 1 Min.

Einem Einfamilienhausbesitzer behagte es nicht, dass in seiner Nachbarschaft eine WG aus elf Studenten einzog. Er forderte von der Bauaufsichtsbehörde ein Einschreiten wegen unzulässiger Immobiliennutzung. Nachdem die Behörde nichts unternahm, klagte er vor dem Verwaltungsgericht. Auch hier hatte er laut Infodienst Recht und Steuern der LBS keinen Erfolg.

Es handle sich durchaus um eine gebietsverträgliche Nutzung, so das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 8 A 10680/16). Der Hauptzweck eines Wohngebiets - Wohnen - werde von den Studenten erfüllt. Die WG-Mitglieder wechselten nicht ständig, weswegen man nicht von einer Ähnlichkeit zu einem Beherbergungsbetrieb sprechen könne. dpa/nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -