Indymedia: Anklage wegen Unterstützung
Die drei wegen Unterstützung des verbotenen Vereins »linksunten.indymedia« sowie wegen »Verwendung des Kennzeichens eines verbotenen Vereins« angeklagten Berliner Journalisten weisen die gegen sie erhobenen Vorwürfe zurück. »Die Berliner Staatsanwaltschaft tritt unser Grundrecht auf freie Meinungsäußerung mit Füßen«, teilen die Beschuldigten Peter Nowak, Achim Schill und Detlef Georgia Schulze am Freitag in einer Stellungnahme mit. Die drei Autoren zeigen sich von der Anklage wegen »Unterstützung der weiteren Betätigung« überrascht: Man habe allenfalls für den Verein geworben, was jedoch nicht strafbar sei, hieß es. Nach den Stellungnahmen der Beschuldigten wird das Gericht entscheiden, ob es die Anklagen zulässt und die Hauptverhandlung eröffnet. mfr
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.