Volksbegehren zum Pflegenotstand gestoppt

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Hamburg. Das Hamburgische Verfassungsgericht hat das »Volksbegehren gegen den Pflegenotstand« für unzulässig erklärt. Gerichtspräsident Friedrich-Joachim Mehmel sagte am Dienstag bei der Urteilsverkündung, die mehrfache Überarbeitung des Antrags wahre nicht die Grenzen der Zulässigkeit. Darüber hinaus verstoße der Gesetzentwurf der Volksinitiative, die durch eine Änderung des Hamburger Krankenhausgesetzes für mehr Pflege- und Reinigungspersonal sorgen wollte, gegen das sogenannte Koppelungsverbot. Zudem liege die Festlegung von Personaluntergrenzen in der Kompetenz des Bundes. dpa/nd

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