Polizei soll mehr Befugnisse bekommen

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Die Bundesregierung will der Polizei die Verfolgung von Wohnungseinbrechern erleichtern. Ermittler sollen künftig in mehr Fällen als bisher die Emails und Telefonate von Verdächtigen heimlich überwachen dürfen, um den Tätern auf die Spur zu kommen: Dies sehen die Eckpunkte des Bundesjustizministeriums für eine Reform der Strafprozessordnung vor, die AFP am Wochenende vorlagen. Weitere Neuerungen betreffen die Vernehmung von Opfern in Sexualstrafprozessen und die Analyse von DNA-Proben zur Täter-Ermittlung. Für die Überwachung privater Kommunikation wie Emails und Telefongesprächen gelten generell strenge gesetzliche Regelungen. Die von der Koalition geplante Neuregelung soll die Überwachung künftig auch bei einfachem Wohnungsdiebstahl ermöglichen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich bei dem Verdächtigen um einen Wiederholungstäter handelt.

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal