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Ab der ersten Stunde
Ines Wallrodt über das Kampffeld Arbeitszeit
Man wundert sich, welchen Aufschrei die banale Feststellung provozieren kann, dass sich Arbeitszeiten nur kontrollieren lassen, wenn sie erfasst werden. Das liegt doch auf der Hand, sagt der gesunde Menschenverstand. Doch die Arbeitgeberseite jammert: Bürokratie! Stechuhr! Flexibilitätskiller! Offenkundig ist die Klarstellung des Europäischen Gerichtshofs notwendig. Luxemburg stärkt mit seiner Pflicht zur vollständigen Erfassung der Arbeitszeit die Beschäftigten in der europaweit laufenden Auseinandersetzung. Der Aufschrei der deutschen Arbeitgeber ist scheinheilig: Sie fahren seit Langem eine Kampagne gegen das geltende Arbeitszeitgesetz und versuchen, hart erkämpfte Beschränkungen unternehmerischer Macht aufzuweichen. Bei der Union stoßen sie damit auf offene Ohren.
Wirtschaftsminister Altmaier erwägt, die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn zurückzufahren - kontrollieren ließe er sich dann nicht mehr. Die Arbeitgeber wollen zudem aus der Haftung entlassen werden, wenn sie die Aufzeichnungspflicht an die Beschäftigten delegieren. Das würde das Risiko von »Arbeit ohne Ende«, das gerade mit Vertrauensarbeitszeiten und mobiler Arbeit verbunden ist, auf die Arbeitnehmer abwälzen. Zurück zur Stechuhr muss man nicht, will man Schutzrechten in der flexibilisierten Arbeitswelt zur Geltung verhelfen. Nicht EuGH oder Gewerkschaften wollen die Zeit zurückdrehen - es sind die Arbeitgeber selbst.
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