Geburtstagsgeschenk ans Grundgesetz

FDP, Grüne und LINKE wollen Artikel 3, Absatz 3 der Verfassung um das Merkmal »sexuelle Identität« erweitern

  • Lotte Laloire
  • Lesedauer: 3 Min.

Romantik, was heißt schon Romantik? Eine Antwort darauf gab diesen Mittwoch Jens Brandenburg, der Fraktionssprecher für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Inter* (LSBTI) von der FDP. »Juristisch mag das schwammig klingen, aber uns war auch die platonische Dimension in Beziehungen wichtig«, rechtfertigt der junge Politiker einen neuen Gesetzentwurf, der »sexuelle Identität« grundgesetzlich schützen soll. Dafür müsste das Diskriminierungsverbot aus Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz erweitert werden. »Sexuelle Identität« versteht der Entwurf als ein »andauerndes Muster emotionaler, romantischer oder sexueller Anziehung zu Personen eines bestimmten oder verschiedener Geschlechter und Teil der Identität eines Menschen«. Das umfasst Homo-, Bi-, Pan- und Asexualität, aber auch Heterosexualität. Gestartet hatte die Initiative der Liberale Brandenburg letzten Herbst und dann Grüne sowie später die LINKE ins Boot geholt.

Warum die Verfassungsänderung nötig ist, erklärt der Entwurf anhand der deutschen Geschichte: »Als Reaktion auf das nationalsozialistische Unrechtsregime, das die Rechtsgleichheit der Menschen ausschloss und seine Willkürherrschaft auf diese Ungleichbehandlung aufbaute, hat der Parlamentarische Rat neben dem allgemeinen Gleichheitssatz des Artikels 3 Absatz 1 GG auch spezielle Diskriminierungsverbote in Artikel 3 Absatz 3 GG aufgenommen.« Darunter fallen Herkunft oder Geschlecht.

Nicht aufgenommen worden sind damals »Behinderung« und »sexuelle Identität«. Auch diese Merkmale hatten die Nazis aber als Vorwand zur Verfolgung und Vernichtung genutzt. Die staatliche Homophobie setzte sich gegenüber schwulen Männern auch nach 1945 fast nahtlos fort. In beiden deutschen Staaten untersagte zunächst Paragraf 175 Strafgesetzbuch sexuelle Handlungen zwischen Männern. Eine Art Gleichstellung der Geschlechter in der DDR brachte dort später Paragraf 151: Er galt auch für Lesben. Zwar wurde die Norm schon länger nicht mehr angewandt, endgültig verschwand sie aber erst 1994 - dank der Rechtsangleichung zwischen DDR und BRD. Damals wurde auch das Wort »Behinderung« ergänzt. Doch für das Merkmal »sexuelle Identität« fehlte die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag.

Die Geschichte zeigt auch: »Wer in Artikel 3, Absatz 3 nicht ausdrücklich genannt ist, wird oftmals vergessen«, ergänzte am Mittwoch die Expertin Henny Engels, Bundesvorständin des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD). Von der Erweiterung erhoffe sie sich, dass die Bevölkerung für noch immer bestehende Diskriminierungen und Vorurteile sensibilisiert und so die Akzeptanz von Lesben und Schwulen erhöht werde, sagte sie bei der Vorstellung im Jakob-Kaiser-Haus des Bundestags. Neben den historischen Gründen enthält der Entwurf auch ein juristisches Argument für die Erweiterung: Bei Diskriminierung müssten Gerichte künftig eine strengere Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen. Das bedeutet in diesem Fall die Abwägung, ob ein anderes Rechtsgut gegenüber Artikel 3,3 GG überwiegt.

Auf Nachfrage des »nd«, was die LINKE an dem Entwurf anders formuliert hätte, wenn sie früher beteiligt worden wäre, sagte die Sprecherin für Queerpolitik, Doris Achelwilm: »Wir hätten wohl anders auf die Praxis verwiesen, etwa beim Arbeitsschutz oder Gewalt. Aber eine große Diskrepanz gibt es nicht. «

Der Erfolg des Vorstoßes hängt davon ab, wie viele Abgeordnete der CDU und CSU für die Grundgesetzänderung stimmen werden. Denn selbst wenn neben den drei Oppositionsfraktionen die gesamte SPD dafür stimmen würde, wären das noch nicht zwei Drittel des Bundestages. Die Unionsfraktion wirkt bei dem Thema gespalten: Der stellvertretende Vorsitzende Thorsten Frei sagte der »FAZ«: »Das Grundgesetz darf nicht mit Änderungen oder Ergänzungen überfrachtet werden, für die es gar keine Notwendigkeiten gibt.« Ein Rechtspolitiker der Fraktion, Jan-Marco Luczak, twitterte dagegen, dass er heute »angesichts zunehmender homophober Übergriffe« für diese Änderung der Verfassung sei.

Die Initiator*innen, die den Entwurf noch vor der Sommerpause ins Parlament bringen wollen, zeigten sich optimistisch. So sprach etwa die LSBTI-Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws, anlässlich des Grundgesetzjubiläums und der damit verbundenen gesellschaftlichen Debatte von einer »historischen Chance«.

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