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Zwei Jahre G20: Mitgefangen, mitgehangen?

Der Berliner Rechtsanwalt Lukas Theune über die Bilanz aus zwei Jahren Repression

  • Paula Balov
  • Lesedauer: 5 Min.

Auch zwei Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg setzt sich die Delegitimierung der G20-Proteste fort: Am 2. Juli startete die Polizei Hamburg eine neue Öffentlichkeitsfahndung.
Rechtsanwalt Lukas Theune wird am heutigen Montag im Berliner Kulturzentrum »NewYorck im Bethanien« über die Bilanz aus zwei Jahren Repression sprechen.

Herr Theune, wie streng war denn die Repression gegen die G20-Gegner*innen?

Zur Person

Lukas Theune ist seit 2015 Rechtsanwalt in Berlin. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Verteidigung im politisch-aktivistischen Bereich. Er hat mehrere G20-Demonstrant*innen in Strafverfahren vertreten.

Die Strafen waren anfangs deutlich höher als das, was wir aus vergleichbaren Kontexten kennen. Am Anfang wurden viele Menschen in Untersuchungshaft genommen. Das waren kurz nach dem Gipfel über 50 Betroffene, viele aus anderen Ländern. Ein Richter in Hamburg hatte als erster eine Verurteilung erzielt. Der betroffene Niederländer hatte für zwei Flaschenwürfe eine Strafe von zwei Jahren und sieben Monaten bekommen. In der Berufung wurde er zwar zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, trotzdem hatte diese erste Verurteilung einen neuen Maßstab gesetzt. Die Strafnorm bei einem besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs sieht eine Bewährungsstrafe ab sechs Monaten vor. Das erste Urteil sticht da deutlich heraus.

Sind Ihnen Fälle aus der Vergangenheit bekannt, die so aufwendig in der Verfolgung waren?

Immer, wenn eine linke Bewegung stark in der Öffentlichkeit spürbar war, gab es danach einen Repressionsschlag, wie beispielsweise in Wackersdorf, im Wendland oder beim G8-Gipfel im Heiligendamm. Das Ausmaß und die Qualität der Strafverfolgung in Hamburg waren allerdings besonders: Allein das martialische, polizeiliche Auftreten dieser neu gebildeten SOKO »Schwarzer Block« mit ihren 300 Mitarbeitern. Was ich sehr besonders finde ist, dass zum ersten Mal flächendeckend Videos ausgewertet wurden. Von Betroffenen wurden ganze Bewegungsprofile erstellt. Die Polizei konnte nachvollziehen: Wann ist die Person angereist, wann abgereist, in welchem Camp hat sie übernachtet ...

Auf welche Weise erfolgte die flächendeckende Überwachung durch die Polizei Hamburg?

Das geschah in Kombination mit einem Portal, das vom Bundeskriminalamt betrieben wird und nach dem Gipfel der Polizei Hamburg zur Verfügung gestellt wurde. Es ist eine Denunziations-Plattform: Bürgerinnen und Bürger wurden aufgefordert, Handyvideos von den Protesten hinzuschicken. Die Polizei sammelte mehrere Terabyte Videomaterial, inklusive Überwachungsvideos von den Verkehrsbetrieben. Ein Programm durchläuft dieses Material, das automatisierte Gesichtserkennung betreibt. Das Programm hat sich die Hamburger Polizei von einem privaten Unternehmen eingekauft. Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Hamburg hat die Löschung angeordnet. Um ausführliche Bewegungsprofile zu erstellen, braucht die Polizei in der Strafprozessordnung eine Rechtsgrundlage, doch diese gibt es nicht. Die Polizei Hamburg hat dagegen geklagt, was aufschiebende Wirkung hat. Man sieht, wie weit die Ermittlungen der Polizei in Hamburg über das normale Maß hinausgehen.

Bei der Veranstaltung im »NewYorck im Bethanien« werden Sie über »demonstrationsstrafrechtliche Konstrukte« sprechen, die nach den G20-Protesten entstanden sind. Was ist damit gemeint?

Da geht es um das Prinzip »Mitgefangen, mitgehangen«, das die Staatsanwaltschaft Hamburg versucht durchzusetzen: Die Staatsanwaltschaft will für Teilnehmer an Demonstrationen Strafbarkeit erreichen, auch wenn diese selbst überhaupt keine Straftat begangen haben. Es reicht, wenn sie bei einer Demonstration dabei waren, auf der andere strafbar geworden sind. Es gibt zwei Pilotverfahren: »Rondenbarg«, benannt nach der Straße, in der die Polizei während der G20-Proteste einen Demonstrationszug angegriffen hatte. Gegen alle Demonstranten, die dort festgenommen wurden, laufen Strafverfahren. Das andere Pilotverfahren heißt »Elbchaussee«. Auch in dieser Straße kam es zu Eskalation und Sachbeschädigung. Mehrere Personen sollen für die Schäden haftbar gemacht werden, die insgesamt entstanden sind, selbst wenn diese selbst nicht beteiligt waren. In Basel gab es ein Strafverfahren, bei dem das gleiche durchgesetzt wurde. Die Staatsanwaltschaft bezieht sich dabei auf ein Urteil vom Bundesgerichtshof von 2017. Es betraf Fußballfans, die sich zu einer Schlägerei verabredet hatten. Die Frage war, ob sich auch einzelne Personen, die zu der Schlägerei mitlaufen, aber kurzfristig wieder ausscheren, strafbar machen. Der Bundesgerichtshof entschied: Ja, derjenige, der mit dem alleinigen Ziel der Schlägerei ostentativ mitmarschiert, macht sich strafbar. Anders, so hieß es in diesem Urteil, seien Fälle zu beurteilen, bei denen es um Demonstrationen ging. Das versucht die Staatsanwaltschaft in Hamburg gerade zu kippen. Das ist natürlich extrem gefährlich: Ich weiß ja vorher nicht, was auf einer Demonstration passiert. Verliere ich mein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, nur weil andere Straftaten begehen? Was ist eigentlich meine Pflicht? Das ist völlig unklar und schafft eine enorme Rechtsunsicherheit.

Letzte Woche veröffentlichte die Polizei Hamburg neue Fahndungsfotos von G20-Gegner*innen. Worauf sollten Betroffene vorbereitet sein?

In vielen Fällen hat sich der Aufruhr vom Anfang beruhigt. Auch das Strafmaß hat sich wieder normalisiert. Ich habe mir vor kurzem die Auflistung angeguckt, die die Hamburger Gerichte herausgegeben haben: Es sind in aller Regel wieder Bewährungsstrafen geworden. Über 10 Prozent der Verfahren endeten mit Freisprüchen, was vergleichsweise sehr hoch ist und wohl auch daran liegt, dass die Polizei in vielen Fällen sehr oberflächlich ermittelt hat.
Ich glaube allerdings, wenn man weiterhin sein Recht zu demonstrieren in Anspruch nehmen will, sollte man sich vor allem mit der Frage der flächendeckenden Videoüberwachung beschäftigen.

Infoveranstaltung und Diskussion: »Zwei Jahre G20-Gipfel«, NewYorck im Bethanien: Anarchistisches Infocafé. Montag, 8.7.2019, 20 Uhr, Mariannenplatz 2a, 10997 Berlin.

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