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Aufpassen beim Toilettengang. Gerade, wenn man leicht hektisch, weil im Stress ist, macht man schnell mal einen falschen Schritt und stürzt. Passiert das während der Arbeit, kommt es nun ganz darauf an, wo die Toilette liegt, wer im Falle des Falles für die Folgen haftet: Im Homeoffice muss die Unfallversicherung nicht zahlen. Das Sozialgericht München jedenfalls hat entschieden, dass ein Sturz beim heimischen Toilettengang - auch, wenn davor und danach gearbeitet wird, dies als Heimarbeitszeit angemeldet ist und vielleicht sogar Kollegen zum Meeting eingeladen sind - kein Arbeitsunfall ist. Denn: Auf die Sicherheit des Heim-Klos hat der Arbeitgeber keinen Einfluss. Wer anfällig für Verschwörungen ist, könnte nun Böses denken: Schließlich ist ein Gesetzentwurf zum Homeoffice in Arbeit. Unternehmer, die gegen mehr Heimarbeit sind, könnten lobbyiert haben, um diese so unattraktiv wie möglich zu machen. Abwarten, wie es weitergeht: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. jot

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