EU denkt über Ausweitung der Fluggastdatenspeicherung nach

Einbeziehung von Bahn- und Schiffsverkehr in der Diskussion / Massive Bedenken des Bundesbeauftragten für Datenschutz

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Berlin. In der Europäischen Union gibt es einem Medienbericht zufolge Überlegungen, die bisherige Fluggastdatenspeicherung auch auf andere Verkehrsmittel auszuweiten. Dadurch solle den Sicherheitsbehörden die Suche nach Terroristen oder Schwerkriminellen erleichtert werden, berichtete die Funke-Mediengruppe am Freitag. Die finnische EU-Ratspräsidentschaft habe einen Vorstoß unternommen, die Passagierdatenspeicherung zunächst auf den Schiffsverkehr und auf Hochgeschwindigkeitszüge auszuweiten.

Die Initiative sei »auf breite Unterstützung« getroffen, zitierten die Funke-Zeitungen aus einem vertraulichen Bericht des EU-Rats. Eine Mehrheit der Delegationen habe unterstrichen, dass eine Ausweitung der Datenerfassung das Bild verdächtiger Reise-Muster vervollständigen würde.

Massive Bedenken gegen die Überlegungen kamen vom Bundesbeauftragten für Datenschutz, Ulrich Kelber. Die Verarbeitung von Passagierdaten zu Sicherheitszwecken, wie sie in der EU derzeit bereits für Flugreisen vorgeschrieben ist, sehe er »grundsätzlich kritisch«, erklärte Kelber. »Hier entsteht ein riesiger, über viele Jahre verfügbarer Datenvorrat, aus dem umfassende Reiseprofile erstellt werden könnten.« Für die Übermittlung und Sammlung von Passagierdaten auf weiteren Verkehrsmitteln gebe es »derzeit keine Rechtsgrundlage«.

Die Bundesregierung hat sich ihrerseits noch nicht festgelegt, wie sie sich in der Sache positioniert. »Die Willensbildung zur Frage der Einbeziehung weiterer Verkehrsträger ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen, und es gibt dafür auch keine Zeitplanung«, so ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. AFP/nd

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