Franco muss aus dem »Tal der Gefallenen« weichen

Oberstes spanisches Gericht erlaubt Umbettung des Langzeitdiktators

  • Ralf Streck, Barcelona
  • Lesedauer: 3 Min.

Noch ruht Spaniens Diktator Francisco Franco (1892-1975) in einem Mausoleum im sogenannten »Tal der Gefallenen« nordwestlich von Madrid. Die sechsköpfige Kammer des Obersten Gerichtshofes kam einstimmig zum Beschluss, dass die geplante Umbettung rechtmäßig sei.

Gegen den Widerstand der Familie des ehemaligen spanischen Diktators Franco ist nun grundsätzlich der Weg für eine Umbettung seiner Gebeine geebnet. Damit wurde für die geschäftsführende sozialdemokratische Regierung von Pedro Sánchez ein Stein aus dem Weg geräumt. Gewonnen wurde aber nur eine Schlacht im Kampf gegen die Ewiggestrigen, die das Mausoleum im sogenannten »Tal der Gefallenen« als Pilgerstätte nutzen, um die Franco-Diktatur (1939-1975) zu verherrlichen.

Wichtig an der Entscheidung des Gerichtshofs ist auch, dass der Weg für die Familie versperrt wurde, Francos Gebeine in einer Krypta unter dem Altar der Almudena-Kathedrale umzubetten. Geplant ist von der Sánchez-Regierung, die Überreste auf dem Friedhof in El Pardo (bei Madrid) zu bestatten, wo die Franco-Familie eine Kapelle besitzt. Opferverbände hatten befürchtet, dass mit dem unvorbereiteten Vorgehen der Regierung nun sogar mitten in der Hauptstadt eine zweite Pilgerstätte entstehen könnte. Klar ist, dass aus dem »Tal der Gefallenen« keine Gedenkstätte für die Opfer des Faschismus wird, da dort weiter der ebenso von Franquisten verehrte Diktator Primo de Rivera bestattet bleibt, der von 1923 bis 1930 wütete. Seine Ruhestätte wurde von Zehntausenden Zwangsarbeitern errichtet. Viele kamen dabei ums Leben und wurden, wie Republikaner, Anarchisten und Kommunisten anonym im Mausoleum vergraben.

Noch steht eine Entscheidung eines lokalen Gerichts aus. Von dort aus hatte der Richter José Yusty Bastarreche mit vorsorglichen Maßnahmen die Exhumierung bisher über das Baurecht gestoppt. Es bestehe angeblich Einsturzgefahr, wenn die Grabplatte abgehoben wird. Der Richter, dessen Vater als Admiral unter Franco diente, fiel immer wieder durch seine zweifelhafte Haltung und wegen seiner Nähe zur Franco-Familie auf. Er hatte sich auch offen gegen das Gesetz zur Wiederherstellung der historischen Erinnerung gewandt, über das 2007 zaghaft eine Aufarbeitung der blutigen Diktaturjahre begonnen wurde.

Die spanische Regierung, die die Exhumierung eigentlich schon vor einem Jahr abgeschlossen haben wollte, hat offenbar aus den bisherigen Niederlagen im Streit mit den Francos nichts gelernt. So kündigte die geschäftsführende Vize-Ministerpräsidentin nach der Entscheidung des Gerichtshofs am Dienstag im Radiointerview an, Franco werde noch vor den Neuwahlen am 10. November umgebettet.

Diese Eile ist verständlich, denn in den Wahlen liegt eine große Gefahr für das Vorhaben. Da es Sánchez in zwei Anläufen nicht gelang, eine Regierung zu schmieden, stehen die vierten Wahlen in nur vier Jahren an. Eine Rechtsregierung, geduldet von der ultrarechten VOX, ist nicht unwahrscheinlich, wie sie schon unter anderem in Andalusien wegen der Zersplitterung der linkeren Kräfte regiert. Und diese Regierung würde die Umbettung zweifelsohne stoppen.

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