Andere reden, Berlin liefert

Rot-Rot-Grün beschließt im Senat Gesetzentwurf zum Mietendeckel

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 4 Min.

Heiter betritt der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Dienstag den Pressesaal des Roten Rathauses. Denn er kann Vollzug melden, der Gesetzentwurf zum Mietendeckel wurde am Vormittag vom Senat beschlossen. »Viele andere reden darüber. Man müsste, könnte, sollte«, sagt er. Rot-Rot-Grün hat nun nach Verhandlungen, die bis an den Rand des Koalitionsbruchs gingen, ein Gesetz formuliert, das Müller als einen »rechtssicheren Weg« bezeichnet, den Mietern der Stadt eine Atempause zu verschaffen im Mietenwahnsinn, der sich seit einigen Jahren Bahn bricht.

»Viele Bevölkerungsgruppen kommen an die Grenze ihrer Möglichkeiten. Das beschäftigt die Bürgermeister weltweit«, erklärt Müller, der so einflechten kann, dass er kürzlich auf einer Konferenz mit den Regierenden der Metropolen der Welt war. Sogar das spanische Fernsehen ist mit einem Kamerateam da.

Kern des Vorhabens ist ein Einfrieren der Mieten in Berlin für fünf Jahre, rückwirkend zum Stichtag am 18. Juni. Die Stichtagsmiete ist auch für Neuverträge bindend, solange sie nicht über den Oberwerten der Mietentabelle liegt, die auf Basis des Mietspiegels 2013 zuzüglich 13,5 Prozent Netto-Einkommenszuwachs basiert. Das gilt für alle vor 2014 fertiggestellten freifinanzierten Wohnungen. Der Neubau seitdem ist explizit ausgenommen.

Neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes zündet die zweite Stufe, dann soll es auch Absenkungen geben, wenn die Miete 20 Prozent über den definierten Obergrenzen in der Mietentabelle liegt. Das könnte Ende November 2020 der Fall sein. Denn Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (LINKE) hält eine Verabschiedung des Gesetzes durch das Abgeordnetenhaus Ende Februar für realistisch. Die Berechnung der Absenkung auf 120 Prozent der Oberwerte ist etwas komplizierter, denn hier spielt auch die Lage mit Zu- und Abschlägen hinein.

Für explizit im Gesetz benannte energetische Modernisierungen oder barrierefreie Umbauten kann auf die Mieten genehmigungsfrei aber anzeigepflichtig ein Euro Umlage aufgeschlagen werden. Alles, was darüber hinaus geht, müssen Vermieter sich genehmigen lassen und soll über Förderprogramme des Landes finanziert werden.

»Bei Sanierungen im Bestand liegt die Umlage im Durchschnitt derzeit bei 1,50 Euro. Die Situation verändert sich nicht drastisch«, merkt Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) dazu an.

Die Senatorin wünscht sich vor allem eine Versachlichung der Debatte. »Nicht jeder Eingriff in den Markt ist das Ausrufen der Planwirtschaft. Eingriffe und Regulierungen gehören zur Sozialen Marktwirtschaft«, entgegnet Pop auf die schrille Kritik von Opposition und Wirtschaft am Gesetz. Denn: »Investitionsblasen können wir überhaupt nicht gebrauchen in der Stadt.« Und sie verweist auf die über 50 000 genehmigten, aber noch nicht gebauten Wohnungen in der Stadt. »Wer sagt, dass Deckel Investitionen und Neubau verhindert, hat nicht recht«, so Pop.

»Ich habe damals aus meiner Skepsis keinen Hehl gemacht«, erinnert Katrin Lompscher an die Zeit Anfang des Jahres, als die von Peter Weber, einem im Bezirksamt Pankow beschäftigten Juristen skizzierte Idee einer landesrechtlichen Begrenzung der Mieten von Mitgliedern der SPD Berlin-Mitte zu einem politischen Projekt gemacht wurde. Inzwischen hält sie das Gesetz für eine wichtige Möglichkeit, dem Geldvermehrungsprozess durch Immobilieninvestitionen »rechtssicher etwas entgegenzusetzen«.

»Wir sind nicht am Ende des Weges sondern gehen den ersten Schritt«, erklärt Lompscher. Es werden noch einige Kämpfe durchzustehen sein. Zum Beispiel mit dem Finanzsenator über die notwendige Stellenausstattung zur Durchsetzung des Gesetzes. »Ein tragfähiges Umsetzungskonzept ist wichtig«, so die Senatorin.

Ihre Verwaltung schätzt, dass bei rund einem Fünftel der 1,5 Millionen vom Gesetz betroffenen Wohnungen Absenkungen möglich wären. Mit entsprechenden Anträgen wird für die Hälfte davon, also etwa 150 000 Wohnungen gerechnet, wiederum die Hälfte davon könnte berechtigt sein. Mögliche Entschädigungsforderungen auf dieser Basis bereiten ihr keine Sorge. »Da wir den Hinweis haben, dass das Gesetz sofort beklagt werden wird, sobald es möglich ist, werden wir Klarheit vor dem Bundesverfassungsgericht haben, bevor die erste Absenkung in Kraft tritt«, sagt Lompscher.

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