Pressefreiheit ade

Marie Frank über die Anzeige, die sie als Berichterstatterin für das »nd« erhielt

  • Marie Frank
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut – nicht umsonst ist sie im Grundgesetz verbrieft. Journalist*innen müssen unabhängig berichten können, ohne deswegen seitens der Staatsgewalt Repressionen fürchten zu müssen. Dass eine Redakteurin des »nd« aufgrund ihrer Berichterstattung eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erhält, ist daher mehr als bedenklich. Nachdem Aktivist*innen den Prozess um das Hausprojekt Liebig34 in Berlin gestört hatten, erhielten alle vermeintlich weiblichen Personen eine Anzeige – und als einzige der anwesenden Journalist*innen auch die Vertreterin des »nd«.

Damit hat die Polizei gleich zwei rote Linien überschritten: Neben der Beschneidung der Pressefreiheit ist die Verfolgung einzig aufgrund des Geschlechts schlicht diskriminierend. Man stelle sich vor, dass alle männlichen Journalisten auf Demonstrationen, auf denen Straftaten begangen werden, eine Anzeige erhalten, weil die Täter vermeintlich Männer waren. Die Arbeit der Presse würde dadurch unmöglich gemacht.

Vorfälle wie dieser zeigen, wie wichtig das für Anfang nächsten Jahres geplante Landesantidiskriminierungsgesetz ist, mit dem Berlin als erstes Bundesland gegen staatliche Diskriminierung vorgehen will. Die Polizei müsste wegen solcher Verstöße mit Klagen rechnen – kein Wunder, dass ihr Widerstand dagegen so groß ist. Doch eine Uniform ist kein Freibrief dafür, gegen das Grundgesetz zu verstoßen.

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