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Wehrlos gegen Fracking
Verfassungsklage in Schleswig-Holstein abgeschmettert
Das Landesverfassungsgericht in Schleswig hat Klarheit geschaffen: Verbote oder Genehmigungen von Fracking-Bohrungsanträgen sind Angelegenheit des Bundes. Das Land Schleswig-Holstein kann sich hier also nicht einschalten, wie es die Volksinitiative zum Schutz des Wassers (VI) von dem Gericht feststellen lassen wollte.
Die VI war davon ausgegangen, dass die Förderung von Gas und Öl mittels Fracking über das Landeswassergesetz verboten werden kann. Der Landtag hatte es aber abgelehnt, hier aktiv zu werden. Das Gericht betonte nun, die Entscheidung über solche Anträge sei eine bundeshoheitliche Aufgabe. Für Schleswig-Holstein ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld zuständig, das auch für Niedersachsen, Bremen und Hamburg als Genehmigungsbehörde fungiert.
In Ton-, Schiefer-, Mergel- und Kohleflözen ist Fracking in Deutschland untersagt. Bei Gesteinsarten wie Sandstein oder Zechsteinkarbonat dagegen ist das Verpressen eines Gemisches von Wasser, Sand und Chemikalien in großer Tiefe zur Förderung von Gas und Flüssigkeiten zulässig. Solche geologischen Formationen sind in Schleswig-Holstein verbreitet. Derzeit liegen für das Land zwar keine Anträge auf Förderung oder Erkundung vor. Doch der VI-Bevollmächtigte Reinhard Knof fürchtet, dass sich das schnell ändern könnte.
Die VI-Aktivisten monieren, dass die Bevölkerung und betroffene Kommunen von Anträgen oft gar keine oder nur verspätete und bruchstückhafte Informationen erhalten, weil diese als Geschäftsgeheimnisse deklariert werden. Das Wissen um solche Vorhaben ist aber Voraussetzung, um rechtzeitig über Bau- und Flächennutzungspläne zu befinden.
Die VI will mit einem noch bis Anfang März laufenden Volksbegehren dafür sorgen, dass Schleswig-Holstein ein Landesgesetz zur Transparenzpflicht schafft. Mindestens 80 000 Unterschriften müssen gesammelt werden, um einen Volksentscheid dazu beantragen zu können. Die Chancen dürften nicht schlecht stehen, denn in der Landespolitik gibt es parteiübergreifend Vorbehalte gegen Fracking, vor allem wegen der Gefahren für Grund- und Trinkwasser.
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