Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe

  • Lesedauer: 1 Min.

In einer staatlich anerkannten dualen Ausbildung hat ein Azubi, der nicht mehr zu Hause bei den Eltern wohnt, Anspruch auf Berufsausbildungsbehilfe (BAB). BAB wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Höhe ist abhängig von der Ausbildungsvergütung. BAföG-Leistungen kommen für Azubis an einer förderungsfähigen Berufsfachschule infrage. Der Höchstsatz wurde im August von 708 auf 825 Euro angehoben. Der Antrag geht an das Amt für Ausbildungsförderung. Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden. Gibt es keine Förderung oder reicht das Geld nicht, können Azubis bei der KfW-Förderbank einen Bildungskredit beantragen.

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -