Die Würde von Häusern und Menschen

Ulrike Wagener findet, das »N-Wort« kann nicht sachlich verwendet werden

  • Ulrike Wagener
  • Lesedauer: 1 Min.

Was als rassistisch gilt, wird hierzulande viel zu häufig von Menschen entschieden, die selbst nicht von Rassismus betroffen sind. So stufte das Landesverfassungsgericht Greifswald in der vergangenen Woche den Ordnungsruf gegen den AfD-Landtagsfraktionschef Nikolaus Kramer als verfassungswidrig ein. Kramer hatte das »N-Wort« in Bezug auf Asylsuchende verwendet. Doch das Gericht urteilte, Kramer habe die »Würde des Hauses« nicht in allen Fällen verletzt. Er habe das Wort nicht nur »abwertend«, sondern auch »sachlich« verwendet, als er angab, das Wort bewusst gewählt zu haben, weil er sich nicht vorschreiben lasse, »was hier Schimpfwort sei oder was nicht«.

Doch gerade hier hätte das Gericht entschieden dagegen halten müssen. Kramer behauptet, es sei möglich, das Wort nicht beleidigend zu verwenden, da es »historisch die übliche und unumstrittene Bezeichnung für Menschen mit schwarzer Hautfarbe« gewesen sei. Doch erstens ist das Übliche nicht gleichbedeutend mit dem Richtigen. Und zweitens war das Wort auch schon in seiner historischen Verwendung diskriminierend. Alles andere verkennt, dass die Konnotation des »N-Worts« seit Anbeginn seiner Verwendung mit der Sklaverei und der damit einhergehenden Abwertung und Entmenschlichung Schwarzer Menschen verknüpft ist. Dass ein deutsches Gericht die Einlassungen eines Rechtsaußenpolitikers darüber als »sachlich« einstuft, ist würdelos.

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