Vorsicht vor Berufsverboten

Aert van Riel zur Debatte über verfassungsfeindliche Beamte

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 1 Min.

Mit dem Stichwort Berufsverbote verbinden alle Linken in der Bundesrepublik negative Assoziationen. Denn der sogenannte Radikalenerlass, der 1979 von der damaligen Regierungskoalition aus SPD und FDP aufgekündigt wurde, führte einst dazu, dass auch zahlreiche kritisch denkende Menschen aus dem öffentlichen Dienst entfernt wurden. Seit der rechtsradikale »Flügel« der AfD vom Verfassungsschutz überwacht wird, wird die Debatte über mögliche Berufsverbote erneut verstärkt geführt. Politiker von Union und SPD meinen, dass eine Mitgliedschaft in dem »Flügel« unvereinbar ist mit einer Tätigkeit im Staatsdienst.

Selbstverständlich kann man den AfD-Mitgliedern nicht vertrauen, wenn sie Straftäter ermitteln oder Kinder unterrichten sollen. Sie müssen genau beobachtet werden. Anstelle von Berufsverboten kann man aber auch mit den Mitteln des Disziplinarrechts gegen diese Personen vorgehen, wenn sie ihre Pflichten verletzen. Davon sollte Gebrauch gemacht werden. Drastische Maßnahmen gegen Rechtsradikale wie Berufsverbote klingen verlockend. Doch man sollte immer bedenken, dass diese schnell auch gegen Linke angewandt werden können. Insbesondere in der Union tummeln sich nach wie vor viele Anhänger der unwissenschaftlichen Extremismustheorie, die radikale Linke und Rechte gleichsetzt.

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