Die Stunde der Deregulierer

Gewerkschaften wehren sich gegen Versuche, Arbeitnehmerrechte einzuschränken

  • Hans-Gerd Öfinger
  • Lesedauer: 4 Min.

Angesichts der Coronakrise gibt es Befürchtungen von Gewerkschaftern, dass der faktische wirtschaftliche Notstand im Unternehmerlager alte Begehrlichkeiten wecken könnte. Und tatsächlich kommen jetzt wieder Vorschläge aus der Schublade, die seit Jahren zum Forderungskatalog der Arbeitgeberverbände gehören. Sie zielen darauf ab, Arbeitnehmerrechte und Schutzbestimmungen aufzuweichen und neue Fakten zu schaffen.

So nährt der durch Hamsterkäufe ausgelöste vorübergehende Mangel an Toilettenpapier, Teigwaren und Konservendosen jetzt wieder den Ruf nach Aufhebung des Sonntagsfahrverbots für Lkw sowie einer Lockerung der Lenk- und Ruhezeiten für die Fahrer. Treibende Kraft ist hier Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Angeblich um die Versorgung zu gewährleisten, haben verschiedene Bundesländer in diesem Sinne bereits das Sonntagsfahrverbot für Lkw gelockert und Ausnahmegenehmigungen für Sonntagsarbeit in der Logistik ermöglicht. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) schafft zudem mit der Ausweitung der Ladenöffnungszeiten Fakten. So können im Freistaat Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken und Banken werktags bis 22 Uhr und erstmals auch sonntags bis 18 Uhr geöffnet bleiben.

Der Newsblog zur Corona-Krise - Mittwoch, 18. März 2020

Gewerkschafter lehnen dies ab. »Zusätzliche Öffnungszeiten im Lebensmitteleinzelhandel erhöhen nicht die Versorgungssicherheit der Bevölkerung, sondern gefährden diese«, sagt etwa Hubert Thiermeyer von Verdi Bayern. Die Beschäftigten im Einzel- und Großhandel fühlten sich von Arbeitgebern und Politik vielfach im Stich gelassen. »Notwendige hygienische Schutzmaßnahmen, Schutz vor Überlastung und Sicherheit vor zum Teil aggressiven Kunden kommen im Alltag viel zu kurz«, gibt er zu bedenken. Extreme Belastungen zehrten an den Kräften und schwächten das Immunsystem, was die Gefahr einer Corona-Ansteckung vergrößere, warnt der Gewerkschafter. Statt längerer Öffnungszeiten seien Hygieneschutz, klare Abstandsregelungen für Kunden und sinnvolle Entlastungen für die Beschäftigten »das Gebot der Stunde«.

Unterstützung gegen mehr Arbeit an Sonntagen bekommt Verdi von der Linksfraktion im Bundestag. »Die Folge sind zusätzliche Belastung, Probleme mit der Kinderbetreuung und im Ergebnis zusätzliche krankheitsbedingte Ausfälle, die das Versorgungssystem weiter belasten.« Der Bundestagsabgeordnete Pascal Meiser forderte statt noch längerer Öffnungszeiten im Handel einen besseren Schutz vor dem Virus durch regelmäßige Desinfektion, kostenfreie Einweghandschuhe und mehr Pausen zum Händewaschen. Verstöße der Arbeitgeber müssten konsequent geahndet werden, so Meiser.

Auch im Pflegebereich dürfte die Wut gestresster Beschäftigter wachsen. Für Empörung sorgt hier die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dieser Tage angekündigte Aussetzung von Personaluntergrenzen für pflegesensitive Krankenhausbereiche. Die Bestimmungen waren erst vor einem halben Jahr in Kraft getreten und legen für Bereiche wie Intensivmedizin, Geriatrie, Unfall- und Herzchirurgie oder Schlaganfalleinheiten eine maximale Anzahl von Patienten pro Pflegekraft in Tag- und Nachtschichten fest. »Die Personaluntergrenzen pauschal auszusetzen, ist der falsche Weg. Die Untergrenzen wurden eingeführt, weil noch weniger Personal gefährlich für die Patienten ist«, warnt Verdi-Vorstand Sylvia Bühler. Der Umgang mit dem Coronavirus verlange mehr und nicht weniger Personal.

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Massive Auswirkungen der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie für Beschäftigte in Gastgewerbe und Lebensmittelindustrie beklagt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). In der Hotel- und Gaststättenbranche seien Beschäftigte zunehmend Einschüchterungsversuchen ausgesetzt und würden oft genötigt, einer Kürzung von Arbeitszeit und Lohn oder auch unbezahltem Urlaub zuzustimmen, berichtet Michael Grundl von der NGG Region Oberfranken.

Gleichzeitig lösten Hamsterkäufe eine plötzliche Anordnung von Überstunden aus. Teilweise seien keine Staubmasken für den Gesundheitsschutz mehr zu bekommen, so der Gewerkschafter. »Vom Kündigungsschutz bis hin zu Regeln für Nachtarbeit - trotz Epidemie gelten Arbeitnehmerrechte, um die sich niemand bringen lassen sollte«, betont Grundl und empfiehlt Rücksprache mit der zuständigen Gewerkschaft. »Keine Aufhebungs- und Änderungsverträge unterschreiben, die der Arbeitgeber wegen der Coronakrise vorlegt. Immer erst beim Betriebsrat und bei der Gewerkschaft beraten lassen«, heißt es derzeit in vielen Online-Veröffentlichungen des DGB und seiner Einzelgewerkschaften.

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