Kontakte im Krisentest

Regeln beim Gang vor die Tür - Ministerpräsidenten bemühen sich bedingt erfolgreich um gemeinsame Linie

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 4 Min.

Kontaktverbot oder Ausgangssperre - was ist der bessere Weg zur Begrenzung von Neuinfektionen mit dem Coronavirus? Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben einige Mühe, die Unterschiede zu erklären und gleichzeitig an der Behauptung festzuhalten, dass es eine bundeseinheitliche Regelung gäbe.

Wie auch immer, die Regeln sind überall einfach und nachvollziehbar: Abstand halten - mindestens anderthalb Meter zur nächsten Person - und nur noch im Notfall und in begrenzter Personenzahl auf die Straße gehen. In den meisten Bundesländern sind es höchstens zwei Personen, die sich gemeinsam im Freien aufhalten dürfen. In einigen wie Bayern, Sachsen, Saarland und Baden-Württemberg gilt zudem, dass die Erlaubnis, sich gemeinsam im Freien aufzuhalten, auf Menschen desselben Hausstands begrenzt ist. Auch in Berlin und Brandenburg gelten schärfere Regeln. Die betreffenden Länder begründen ihre zusätzlichen Sicherheitsauflagen mit der Lage in Grenzregionen, wo die Infektionsgefahr gerade in der Nachbarschaft zu Gebieten mit größeren Infektionszahlen noch einmal höher sei.

Beide Verfügungen, Kontaktsperren wie Ausgangssperren, wurden mit Ausnahmen versehen, damit das öffentliche Leben wie die Wirtschaft in einem Notfallmodus weiterlaufen können. Einkaufen, zur Arbeit gehen wie auch zum Arzt sind wie der Spaziergang für die eigene Fitness weiterhin erlaubt. Den Kontakt auf Menschen aus demselben Hausstand zu beschränken, ist ein wenig rigoroser, als Familienangehörigen den gegenseitigen Kontakt zu erlauben, denn Familien wohnen nicht unbedingt zusammen und stecken sich also womöglich erst bei solchen Treffen an.

Die Ministerpräsidenten gaben sich im Anschluss der Telefonkonferenz am Sonntagabend große Mühe, den Dissens als sachlich und durch verschiedene Bedingungen der Bundesländer begründet zu rechtfertigen. Einen Dissens allerdings gab es dem Vernehmen so deutlich vernehmbar, dass Bayerns Ministerpräsident Markus Söder bereits gedroht habe, die Telefonkonferenz vorzeitig zu verlassen. Sein nordrhein-westfälischer Amtskollegen Armin Laschet hatte ihm wie anderen Regierungschefs Alleingänge vorgeworfen. Für Laschet ist gemeinsames bundesstaatliches Handeln derzeit ein Ausweis für staatliche Handlungsfähigkeit und Grundlage des Vertrauens der Menschen. Söder weist gern darauf hin, dass jetzt die Zeit entschlossenen Handelns sei, nicht der großen Worte. Das ist kein Widerspruch, und Laschet schien anschließend auch nicht wirklich versöhnt. Kontaktverbote seien »verhältnismäßiger, zielgerichteter und besser zu vollziehen« als Ausgangssperren, haderte der Ministerpräsident, der auch Anwärter auf den CDU-Parteivorsitz ist, nach dem Treffen noch.

Da Söder und wohl auch die anderen Ministerpräsidenten aus den Ländern mit Ausgangssperre nicht bereit waren, ihre Entscheidung zu korrigieren, verlegte sich die Runde der Regierungschefs darauf, die nun leicht differierenden Maßnahmen dennoch als gemeinsames Programm zu verkaufen. »Das Ziel, dass Bund und Länder gemeinsam agieren, ist heute erreicht worden«, erklärte Armin Laschet. »Mit unterschiedlichen Akzenten.«

Überall gilt, dass Cafés, Restaurants und Kneipen schließen müssen. Zuvor war noch eingeschränkter Betrieb möglich gewesen. Nun dürfen nur noch Speisen abgeholt oder nach Hause gebracht werden. Geschlossen werden müssen auch Friseure, Kosmetikstudios, Tätowierer und Massagepraxen. Die Auflagen, vor allem auch die zum eingeschränkten persönlichen Kontakt, sollen nach 14 Tagen überprüft werden.

In Betrieben, wo die Zwei-Personen-Regel ohnehin nicht einzuhalten ist, wird dies auch nicht verlangt. Sie gelte nur für den öffentlichen Raum, heißt es. Stattdessen müssen Unternehmen und Institutionen auf die Einhaltung von Hygienevorschriften achten. Auch in der eigenen Wohnung sollen alle Kontakte außer zu den Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Mindestmaß reduziert werden. »Corona-Partys« seien absolut inakzeptabel, machte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntagabend deutlich. Mit anderen Worten: Auch sie gelten als Verstoß gegen das Kontaktverbot. Ein Einschreiten der Behörden ist möglich und kann zu schweren Geldbußen führen. Laschet sprach in dem Zusammenhang von bis zu 25 000 Euro. Zugleich dürfen Eltern mit ihren Kindern, also mit mehr als zwei Personen, an die frische Luft. Und die 1,5-Meter-Abstandsregel gilt nicht beim Spaziergang mit dem Partner.

Merkel selbst musste sich am Sonntag in Quarantäne begeben, weil sie bei einer Impfung mit einem Arzt in Kontakt gekommen war, der positiv auf das Coronavirus getestet wurde, wie sich nach der Impfung herausstellte. Nun werde die Kanzlerin regelmäßig getestet, wurde mitgeteilt. Die Kabinettssitzung am Montag leitete sie von zu Hause aus. Die gedämpften, aber hörbaren Rempeleien zwischen den Regierungschefs nach der Sonntagsberatung wird sie daher noch distanzierter als sonst zur Kenntnis genommen haben.

Auch die SPD-Spitze hatte das Vorpreschen von Ländern wie Bayern kritisiert. Parteichef Norbert Walter-Borjans plädierte für ein mit der Bundeskanzlerin abgestimmtes Verhalten. Und Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery bezeichnete das uneinheitliche Vorgehen der Bundesländer als »Wettstreit verschärfender Maßnahmen«. Auch wenn Markus Söder sein Vorgehen in der Krise noch am Montag mit den außerordentlichen Umständen rechtfertigte, sehen andere darin offenbar auch den Zweck der eigenen Profilierung. Zumindest war Manuela Schwesig (SPD) wohl nicht anders zu verstehen. Im Deutschlandfunk meinte die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern: »Ich kann nur an alle appellieren, an alle Politiker, dass Machtspiele und Schaulaufen in so einer Situation nichts in diesen Entscheidungen zu suchen haben.«

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