Wer bekommt die Grundrente und wer nicht?

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Die Grundrente ist inzwischen von der Bundesregierung beschlossen worden. Nach meinem Verständnis ist das eine höchst komplizierte Konstruktion. Vielleicht können Sie im nd-ratgeber die Details veröffentlichen. Wer bekommt die Grundrente und wer nicht?
Werner G., Berlin

Die Grundrente tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. In der Tat sind die Regeln dafür alles andere als einfach. Gehen wir also Schritt für Schritt vor.

1. Wer soll Grundrente bekommen?

Grundrente bekommen sollen nur jene mit einem Einkommen unter bestimmten Grenzen. Menschen mit Minirenten, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit aufweisen. Der Zuschlag soll zunächst gestaffelt werden. Bei 35 Beitragsjahren soll er die volle Höhe erreichen. Im Startjahr 2021 wird nach Angaben der Bundesregierung mit 1,3 Millionen Menschen gerechnet, davon 70 Prozent Frauen, die Anspruch auf eine Grundrente haben.

2. Wie hoch sind die geplanten Einkommensgrenzen?

Den vollen Aufschlag erhalten nur diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner bei maximal 1250 Euro (Alleinstehende) und 1950 Euro (Eheleute oder Lebenspartner) liegt. Einkommen über dieser Grenze sollen zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden. Bei 1300 Euro Einkommen eines Alleinstehenden würden also 50 Euro zu 60 Prozent angerechnet. Die Grundrente fiele also 30 Euro niedriger aus. Einkommen über 1600 beziehungsweise 2300 Euro soll zu vollen 100 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet werden. Hat ein Ehepaar zum Beispiel 2400 Euro Einkommen, vermindert sich die Grundrente um 100 Euro. Minijobber bekommen den Zuschlag nicht, weil ihre Rentenbeiträge unter der festgelegten Mindesthöhe für die Grundrente liegen.

3. Was soll bei der Einkommensprüfung berücksichtigt werden?

Das zu versteuernde Einkommen etwa durch Mieteinkünfte, eine Pension, Beträge betrieblicher oder privater Vorsorge. Dazu kommt der steuerfreie Teil von Renten und Kapitalerträge, die nicht bereits im zu versteuernden Einkommen enthalten sind. Werbungskosten und Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung werden abgezogen. Angaben über das zu versteuernde Einkommen liegen in der Regel nur für das vorvergangene Jahr vor. Neurentner bekommen die Grundrente im ersten Jahr somit möglicherweise erst einmal nicht. Die Einkommensprüfung soll aber einmal jährlich wiederholt werden.

4. Wie soll die Grundrente berechnet werden?

Das ist ein kompliziertes Verfahren. In die Berechnung fließen nur Zeiten ein mit Beiträgen, die 30 bis 80 Prozent des jährlichen Durchschnittseinkommens entsprechen. Diese Spanne beträgt derzeit 1013 bis 2703 Euro.

Im Grundsatz werden die Entgeltpunkte aufgewertet, mit denen die Rente insgesamt errechnet wird. Ein Durchschnittsverdiener bekommt pro Jahr einen solchen Punkt. Für jeden Punkt gibt es derzeit im Westen 33,05 Euro Rente und im Osten 31,89 Euro pro Monat. Für die Zeiten mit nur geringen Rentenanwartschaften, die die Grundrente auslösen, werden die Entgeltpunkte erhöht: nämlich für 35 Jahre auf das Doppelte des Durchschnittswerts der erworbenen Punkte - höchstens aber auf 0,8 Punkte. Dann wird der Wert wieder verringert, und zwar um 12,5 Prozent. Die so erreichte Verringerung des Zuschlags bewirkt, dass mehr Beitrag mehr Gesamtrente bringt.

5. Wie hoch wird die Grundrente sein?

Das ist sehr unterschiedlich. Bei 1,3 Millionen Empfängern im Startjahr 2021 bedeutet dies rechnerisch einen Durchschnittszuschlag von rund 83 Euro im Monat. Die Höhe hängt keineswegs nur von der Rentenhöhe ab.

Beispiel 1: Eine Sekretärin im Westen mit 38 Versicherungsjahren und zwei Kindern. Für die Grundrente werden nur 26 Jahre berücksichtigt, denn in den anderen Jahren kam sie nur auf Beiträge, die weniger als 30 Prozent des Durchschnittslohns betragen. In den 26 Jahren aber kam sie auf 70 Prozent. Die Rente beträgt 754 Euro - der Grundrentenzuschlag 75 Euro.

Beispiel 2: Eine Verkäuferin in Dresden mit 39 Arbeitsjahren mit 60 Prozent des Durchschnittslohns ohne andere Einkünfte bekommt 746 Euro Rente und 195 Euro Zuschlag.

6. Muss Grundrente beantragt werden?

Beantragen muss man die Grundrente nicht. Auch der Datenabgleich für die Einkommensprüfung soll automatisch klappen.

Die Rentenversicherung bekommt trotzdem viel zu tun. So sollen etwa 640 Beschäftige ein Jahr lang brauchen, um zu prüfen, ob Menschen, die bereits Rente beziehen, auch den Aufschlag erhalten. 650 Beschäftigte sollen bei Bestandsrentnern ausländische Einkommen prüfen, die nicht automatisch abgeglichen werden können. Inzwischen hat die Renten-Personalvertretung schon einen Hilferuf gestartet, weil aufgrund des hohen bürokratischen Aufwandes der Zeitplan 2021 kaum zu halten sei.

6. Was ist im Gesetzespaket noch enthalten?

Eine Unterstützung für jene, die zu wenig für Grundrente verdient haben: Wer 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, aber besonders wenig verdient hat und Grundsicherung braucht, soll einen Freibetrag in der Grundsicherung von zunächst maximal 216 Euro erhalten. Außerdem soll zum Schutz bei steigenden Mietkosten verhindert werden, dass die Grundrente voll beim Wohngeld angerechnet wird - auch dieser Freibetrag soll maximal 216 Euro betragen. nd-ratgeberredaktion mit Agenturen

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