Selbstmordgefahr

Nach Wohnungskündigung

  • OnlineUrteile.de
  • Lesedauer: 1 Min.

Ein Mieter wurde durch rechtskräftiges Urteil vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zur Wohnungsräumung verurteilt. Ärzte befürchteten jedoch, er könnte aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung Selbstmord begehen. Das Landgericht Berlin beließ es trotzdem bei der angeordneten Räumung: Seiner Ansicht nach belegten die ärztlichen Atteste und Stellungnahmen des Sozialpsychiatrischen Dienstes eine akute Suizidgefahr nicht.

Auf die Beschwerde des Mieters hin hob das Kammergericht in Berlin (Az. 1 W 1818/95) diesen Beschluss auf. Das Landgericht wäre verpflichtet gewesen, sich »sicheren Aufschluss über die Art der Erkrankung« zu verschaffen und die möglichen Folgen bei einer Zwangsräumung gründlich zu erwägen. Falls nötig, hätte das Gericht weitere ärztliche Gutachten einholen müssen.

Diese Pflicht folge aus dem Grundrecht auf »Leben und körperliche Unversehrtheit«. Würde der Mieter dadurch in den Selbstmord getrieben, verletzte die Zwangsräumung dieses Grundrecht. Das Landgericht müsse daher noch einmal entscheiden. OnlineUrteile.de

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.