Berlin hebt de facto Versammlungsverbot wieder auf

Kleine Kundgebungen mit bis zu 20 Teilnehmern können auf Antrag genehmigt werden

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.

Das Grundprinzip in der Bekämpfung der Corona-Pandemie bleibt. »Jede Person soll die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum reduzieren und den Abstand von 1,50 Meter einhalten«, erklärte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD). So konnte die Infektionswelle mit dem Coronavirus bislang in der Hauptstadt einigermaßen in Schach gehalten werden. Trotz Wochen des Lockdowns ist der Zustand weiter fragil. »Der Gesundheitsschutz steht an allererster Stelle«, betonte Müller. Und: »Die Infektionswelle unter Kontrolle zu halten ist das A und O.« Da die Bestimmungen im Öffentlichen Personennahverkehr nur schwer umgesetzt werden können, soll in Bussen und Bahnen ab dem kommenden Montag eine Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes gelten, um das Infektionsrisiko zu reduzieren.

Dort, wo die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden können, will Rot-Rot-Grün unterdessen mit der neuen Verordnung einige Lockerungen umsetzen. Das erklärten die Spitzen des Mitte-links-Bündnisses in Berlin am Dienstag nach der Senatspressekonferenz im Roten Rathaus. Demnach hebt der Senat das de-facto-Versammlungsverbot in der Hauptstadt auf. »Für Versammlungen mit bis zu 20 Personen können Genehmigungen beantragt werden«, sagte Vizesenatschef Klaus Lederer (Linke). Ab dem 4. Mai werden auch Versammlungen mit bis zu 50 Personen wieder unter freiem Himmel in der Hauptstadt erlaubt, wenn die geltenden Abstands- und Hygienevorschriften eingehalten werden.
Auch Gottesdienste werden in solchen Größenordnungen wieder möglich, wenn es die Gotteshäuser platzmäßig hergeben. Größere Versammlungen bleiben jedoch verboten. Das gilt auch für Großveranstaltungen mit bis zu 1000 Personen, die bis Ende August untersagt sind. Großevents bis zu 5000 Menschen bleiben laut Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) bis zum Ende der Herbstferien Ende Oktober verboten.

Das Bundesland Berlin setzt damit auch die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz aus der vergangenen Woche um. So soll der Einzelhandel auf Verkaufsflächen bis zu 800 Quadratmetern wieder geöffnet werden. Größere Malls und Einkaufszentren können ihre Verkaufsräume auf diese Größe reduzieren und dann öffnen. »Die Öffnung, die wir beschlossen haben, sollen die Versorgung mit den Dingen des alltäglichen Bedarfs ermöglichen«, sagte Pop. Es gehe nicht um eine Einladung zum Shoppen oder Verweilen. Auch in den Geschäften sind die Abstandsregeln einzuhalten.

Restaurants und Gastronomiebetriebe dürfen zunächst nur weiter außer Haus verkaufen und liefern – genau wie Hotels bleiben die Restaurants erst mal geschlossen. »Der Einzelhandel ist wichtig, die Gastro ist wichtig, die Pandemie sucht sich aber Orte, wo sie von einem auf den anderen Menschen überspringen kann«, begründet Lederer die Aufrechterhaltung der Verbote.

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