Weitere Hilfen für Eltern geplant

Giffey will Ausgleichszahlungen fortsetzen, wenn Kinder zu Hause betreut werden müssen

In der Großen Koalition herrscht Einigkeit darüber, dass Eltern auch weiterhin finanziell unterstützt werden sollen, wenn sie wegen geschlossener Kindergärten und Schulen ihre Kinder zu Hause betreuen müssen. Bislang gibt es dafür eine Regelung im Infektionsschutzgesetz, die Eltern, wenn sie wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten können, sechs Wochen lang eine Ausfallzahlung in Höhe von 67 Prozent ihres Lohns ermöglicht. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) kündigte am Dienstagabend an, es werde auch darüber gesprochen, wie Eltern über diesen Zeitraum hinaus weiter Lohnausfallzahlungen erhalten könnten. In enger Abstimmung mit dem Arbeits- und Sozialministerium sowie dem Finanzministerium wolle sie Perspektiven für sie finden, wenn die Kitas oder Grundschulen »nur schrittweise wiedereröffnen können« und sie deshalb »vor finanziellen Problemen stehen«.

Wann Einrichtungen schrittweise öffnen, ist unklar

Nun ist aber unklar, wie lange die Coronapandemie noch anhalten wird und wie eine langsame Rückkehr zur Normalität in den Betreuungseinrichtungen aussehen kann. Am Montag hatte erstmals eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zusammen mit Experten darüber beraten, wie eine schrittweise Öffnung der Schulen und Kindergärten umzusetzen sei. Ziel ist es, die Notbetreuung für jüngere Kinder auszuweiten. Derzeit ist der Zugang vor allem vom Beruf der Eltern abhängig. Mediziner, Pflegekräfte oder Feuerwehrleute gelten in Coronazeiten für unabdingbar, demzufolge können sie ihre Kinder noch betreuen lassen. Alle anderen dürfen die Einrichtungen nicht betreten. Wie diese strikte Regelung gelockert werden kann, das regeln die Länder im Detail. Bei der Kita-Betreuung gibt es noch keine konkrete Perspektive, wie eine schrittweise Öffnung vonstatten geht, sondern nur unverbindliche Absichtserklärungen. Nordrhein-Westfalen etwa würde die Einrichtungen gerne noch vor den Sommerferien für eine größere Gruppe von Kindern öffnen.

Entsprechend werden Forderungen in der Opposition laut, die Lohnausfallzahlungen verbindlich für den gesamten Betreuungsnotstand auszubauen. Linke und Grüne haben dafür Entwürfe eines »Corona-Elterngeldes« ausgearbeitet. Die Sozialisten möchten Eltern unabhängig ihrer Familienkonstellation bis zum Ende der Pandemie ermöglichen, »ihre Arbeitszeit zu reduzieren oder auszusetzen und dazu eine Lohnfortzahlung zu erhalten«. Diese solle für die ersten sechs Wochen bei 100 Prozent der Bezüge liegen. Die Sonderregelung im Infektionsschutzgesetz für eine beschränkte Lohnfortzahlung sei »schon immer falsch« gewesen, sagte der Bundesgeschäftsführer der Linken, Jörg Schindler. »Diese Befristung der Lohnfortzahlung auf sechs Wochen zeigt zudem, dass die Bundesregierung die Coronakrise anfangs völlig unterschätzt hat. Offenbar ging sie davon aus, dass Schulen und Kitas nur kurz schließen würden.« Das müsse nun schleunigst korrigiert werden.

Auch die Grünen wollen die Lohnentschädigung für Eltern weiterentwickeln. Sie bräuchten einen »verlässlichen, finanziellen Ausgleich für die gesamte Zeit dieser Ausnahmesituation«, sagte Grünen-Fraktionsvize Katja Dörner gegenüber der »Welt«. Die meisten berufstätigen Eltern stießen mittlerweile an ihre Kraftgrenzen, vor allem die Alleinerziehenden, betonte sie.

Bürokratische Hürden sollten wegfallen

Die Grünen legen den Fokus bei ihrem Vorschlag eines »Corona-Elterngelds« auf den Wegfall von bürokratischen Hürden. So solle bei dem Antrag die Nachweispflicht über andere zumutbare Betreuungsmöglichkeiten entfallen. Außerdem solle Homeoffice eines Elternteils nicht als Betreuungsoption gewertet werden und die Dauer des Entschädigungsanspruches an die behördliche Schließung der Betreuungseinrichtungen gekoppelt sein, heißt es in einem Antrag, der am Mittwoch im Bundestag diskutiert wurde.

Die Große Koalition brachte dort am späten Nachmittag einen Gesetzesentwurf ein, der verhindern soll, dass Eltern wegen der Pandemie Nachteile beim regulären Elterngeld bekommen. So soll es jenen, die in systemrelevanten Branchen arbeiten, beispielsweise ermöglicht werden, ihre Elterngeldmonate aufzuschieben. Dem Entwurf der Koalition zufolge sollen auch die Einkommensersatzleistungen, die Eltern aufgrund der Pandemie erhalten, die Höhe des regulären Elterngeldes nicht reduzieren.

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