Es wurde Zeit

Daniel Lücking über das Urteil zum BND-Gesetz

Im Juni werden die Enthüllungen von Edward Snowden sieben Jahre zurück liegen. Die Geheimdienste überwachen alles und jeden, anlasslos und unterschiedslos, sagten die Dokumente. »Ein Beleg für anlasslose Massenüberwachung konnte nicht gefunden werden«, war hingegen ein beliebter Satz von Regierungspolitikern im eigens eingerichteten NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags.

Lange vor dessen Auflösung erarbeitete die große Koalition das BND-Gesetz, denn es musste ja etwas passieren. Diesem Gesetz hat das Bundesverfassungsgericht nun eine Absage erteilt, denn es missachtet in wesentlichen Punkten die Grundrechte. Nicht nur von Deutschen, sondern auch von Menschen im Ausland. Der Hausaufgabenkatalog, der den Regierungsparteien nun aufgegeben wurde, ist lang und muss noch in dieser Legislaturperiode abgearbeitet werden.

Es ist bezeichnend, wie sehr die Bundesregierung und die Koalitionsparteien beim BND-Gesetz am Grundgesetz vorbei arbeiteten. Als gäbe es Interpretationsspielraum bei Artikel 1, Absatz 3, der den Gesetzgeber an geltendes Recht bindet. Oder bei Artikel 5, dem Recht auf Meinungsfreiheit, das auch die Pressefreiheit einschließt. Endlich ist klar, dass Artikel 10 des Grundgesetzes, also der Schutz des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, auch für Ausländer gilt. Kurz vor dem 71. Geburtstag des Grundgesetzes musste die Regierung darauf hingewiesen werden, das Grundrechte auch vom Geheimdienst beachtet werden müssen - und dass dies bis Ende 2021 auch gesetzlich zu verankern ist.

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