Die richtigen Fragen stellen

Sebastian Bähr über den notwendigen Willen zur Aufklärung im Fall Lübcke

  • Lesedauer: 1 Min.

Am Dienstag beginnt der Prozess gegen die mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Das Verfahren gegen die Neonazis Stephan E. und Markus H. ist von hoher Bedeutung. Nicht nur wird die Hinrichtung eines konservativen Politikers durch Rechte vor Gericht verhandelt. Vielmehr steht auch das Justizsystem selbst im Rampenlicht. Die kritische Öffentlichkeit wird prüfen, welche Lehren aus dem NSU-Komplex gezogen wurden: Wollen die Richter das Verbrechen schnell abhandeln und beide Verdächtige als »isolierte Einzeltäter« abtun? Oder sind sie an echter Aufklärung interessiert, die auch die Rolle der Sicherheitsbehörden nicht ausspart? Falls ja, kommen sie um bestimmte Themen nicht herum: In welche Netzwerke waren etwa die Angeklagten eingebunden? Was wusste der Verfassungsschutz über die Aktivitäten der beiden nach 2009, und wie war er in diese verstrickt? Wie kamen vertrauliche Polizeidokumente auf das Smartphone von Markus H.? Welche Rolle spielt Andreas Temme, und welche Verbindungen gibt es zum NSU-Komplex?

Nach dem Ende des NSU-Prozesses vor zwei Jahren jubelten Neonazis im Saal. Die Hinterbliebenen der Terrorakte zeigten sich enttäuscht über die als zu gering empfundenen Strafen und den überschaubaren Erkenntnisgewinn. Beides darf sich nicht wiederholen.

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