Oberstes US-Gericht ebnet Weg für Wiederaufnahme von Hinrichtungen

Justizminister William Barr ändert Regularien, damit Todesurteile wieder vollstreckt werden können

  • Lesedauer: 2 Min.

Washington. Das Oberste Gericht der USA hat den Weg zur Wiederaufnahme von Hinrichtungen auf Bundesebene geebnet. Damit könnten nach etwa 17 Jahren bald wieder Todesurteile vom Bund vollstreckt werden. Die Richter entschieden am Montag mehrheitlich, dass über die von der Trump-Regierung geänderten Regularien für die angestrebte Wiederaufnahme nicht verhandelt wird.

Während viele US-Bundesstaaten die Todesstrafe vollstrecken, hat es auf Bundesebene seit 2003, also etwa 17 Jahren, keine Hinrichtung mehr gegeben. Die Todesstrafe wurde seitdem zwar weiter verhängt, aber nicht vollstreckt. Fälle, in denen Straftäter von Bundesgerichten zum Tode verurteilt wurden, liegen in der Hand der Bundesregierung. Justizminister William Barr kündigte Ende Juli vergangenen Jahres eine Änderung der Regularien an, die eine Wiederaufnahme von Hinrichtungen ermöglichen sollte.

Strittig sind dabei nicht die Hinrichtungen an sich, sondern die Exekutionsmethode. In unterer Instanz wurde zuvor entschieden, dass die Hinrichtung per Giftspritze mit einem einzigen Wirkstoff - so wie von der Regierung beschlossen - einem Gesetz von 1994 widerspricht, in dem die Mischung von drei Wirkstoffen vorgeschrieben ist. Barrs Chef, US-Präsident Donald Trump, ist seit langem ein Befürworter der Todesstrafe. Die Entscheidung vom Montag bedeutet für vier Verurteilte, dass ihre Hinrichtungen wahrscheinlicher geworden sind. Sie könnten aber auch von unteren Gerichten wegen anderer Gründe noch gestoppt werden.

In den vergangenen Jahren haben mehrere US-Bundesstaaten die Todesstrafe abgeschafft oder deren Vollstreckung ausgesetzt. Nach Angaben des Death Penalty Information Centers gibt es diese Höchststrafe inzwischen in etwa 20 der 50 US-Staaten nicht mehr. Im März 2019 setzte auch Kalifornien - der Bundesstaat mit der größten Zahl von Häftlingen in Todestrakten - die Todesstrafe per Dekret aus. dpa/nd

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