Selbstbestimmung zählt wenig

Ulrike Henning ärgert sich über Tricksereien beim Intensivpflegegesetz

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: 1 Min.

Eigentlich soll das neue Intensivpflegegesetz die Qualität in diesem Bereich der außerklinischen Versorgung verbessern und Betrügern das Handwerk legen. Ein berechtigtes Anliegen, hatten doch obskure Anbieter versucht, bis zu 25 000 Euro pro Monat für die Behandlung von Patienten mit Beatmungsbedarf zu kassieren, ohne Fachkräfte einzusetzen. Die neue Regel tangiert auch Behinderte, die ihre Pflege selbst organisieren und zu Hause leben. Sie sollten nach dem Gesetzentwurf bei Behandlungsmängeln, nach Kassenprüfung, in Heimen versorgt werden. Dagegen protestierten Betroffene und Angehörige. Auch, weil das Gesetz das Selbstbestimmungsrecht verletzt und der UN-Behindertenrechtskonvention widersprochen hätte.

Gesundheitsminister Jens Spahn besserte nach. Ausgerechnet die Änderung zur häuslichen Versorgung wurde in einer zweiten Nachbesserung wieder zurückgenommen. Hatte man gehofft, das würde im Abstimmungsmarathon des Bundestages vor der Sommerpause untergehen? Nach erneuten Protesten wurde das Gesetz in letzter Minute erneut geändert und nun beschlossen. Abgesehen von diesem Verfahrenschaos: Die Betroffenen können ihren Wohnort immer noch nicht sicher frei wählen. Auf ihre Wünsche werde eingegangen, heißt es im Gesetzestext. Wer entscheidet darüber? Rechtssicherheit fehlt hier nach wie vor.

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