Auch Brandenburger Paritätsgesetz weiter auf der Kippe

Die rot-rote Koalition in Potsdam hatte Anfang 2019 die erste Quotenregelung für Wahllisten in Deutschland beschlossen

»Es ist juristisch umstritten. Wenn man aber niemals mutig ist, wird es nichts«, sagte Brandenburgs Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) am 30. Juni. Als erste Landesregierung überhaupt hatte Anfang 2019 die damals noch amtierende Koalition von SPD und Linkspartei ein Gesetz zur Quotierung von Wahllisten beschlossen. Am 1. Juli dieses Jahres trat es in Kraft. Damit dürfen Landeslisten der Parteien künftig nur noch paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden - sofern das Gesetz Bestand hat.

Die Änderung des Landeswahlgesetzes ging auf eine Initiative der Grünen zurück. Deren Forderung, auch die Direktmandate jeweils mit einem »Wahlkreisduo« von einer Frau und einem Mann paritätisch zu besetzen, fand jedoch keine Berücksichtigung. Noch vor der Abstimmung des Landtags in Potsdam im Januar 2019 erklärte der Parlamentarische Beratungsdienst, der Entwurf verstoße gegen die Landesverfassung und das Grundgesetz. Eine Quotenregelung missachte das Verbot der Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts sowie die Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit und der Wahlgleichheit, schrieb der Beratungsdienst im Oktober 2018.

Die Reaktionen auf das Brandenburger Parité-Gesetz ähneln jenen aus Thüringen. So sieht die stellvertretende Bundesvorsitzende der Jungen Liberalen, Laura Schieritz, darin das Gegenteil von Gleichberechtigung. »Denn es unterscheidet Menschen nur auf Grundlage ihres Geschlechts«. Aber auch die CDU, damals noch Oppositionspartei, und die AfD äußerten sich ablehnend und stimmten gegen das Gesetz. Es sei verfassungswidrig und greife unzulässig in das Wahlrecht ein, begründeten sie ihre Position. Eine Entscheidung des Brandenburger Verfassungsgerichts über Beschwerden gegen das Gesetz steht noch aus. Sowohl von rechts, durch AfD und NPD, als auch durch die Piratenpartei wurde ein Organstreitverfahren initiiert. Der Jugendverband der FDP sowie eine Privatperson legten Verfassungsbeschwerde ein. Wie das Gericht in Potsdam mitteilte, soll am 20. August über das Gesetz verhandelt werden.

Welchen Einfluss das Thüringer Urteil vom Mittwoch auf die Entscheidung der brandenburgischen Richter hat, ist noch offen. Die Potsdamer CDU-Landtagsfraktion sah sich durch den Beschluss von Weimar in ihrer Skepsis bestätigt. Dagegen zeigte sich Andre Johlige, Innenpolitikerin der brandenburgischen Linken, überzeugt, dass sich die Entscheidung »allein auf Thüringen« bezieht und nicht als Vorentscheidung für Brandenburg zu verstehen ist. »Das letzte Wort wird ohnehin das Bundesverfassungsgericht haben«, erklärte sie am Mittwoch.

Brandenburgs Frauenpolitischer Rat hat das Paritätsgesetz indes anlässlich des Inkrafttretens erneut gelobt. Es sei ein »riesiger Erfolg«, mit dem das Bundesland Geschichte geschrieben habe, erklärte der Verband. Die Regelung werde helfen, mehr Frauen in die Politik zu bringen. Die Entwicklungen der vergangenen Jahre hätten gezeigt, wie notwendig dieser Schritt sei. Auch im Potsdamer Landtag war nach der Wahl am 1. September 2019, bei der die AfD mit 23,5 Prozent der Stimmen zweitstärkste Kraft geworden war, erneut gesunken: Derzeit sind von 88 Abgeordneten nur noch 30 Frauen.

Auch der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßte das Brandenburger Gesetz. Aus Sicht des djb ist es auch verfassungsgemäß. Die Juristinnen hoffen außerdem, dass das Gesetz in anderen Bundesländern und dem Bund Vorbildfunktion entfalte, erklärte djb-Präsidentin Maria Wersig. Um den gängigsten Argumenten gegen Quotenregelungen zu begegnen, hatte der Verein im September 2019 das Papier »10 Irrtümer über Parität« veröffentlicht. Die Ursachen für die mangelnde Präsenz von Frauen in der Politik liegen demnach in strukturellen Barrieren und Geschlechterstereotypen. Die Verfassungsrechtlerin Cara Röhner sagte damals gegenüber »nd«, damit Gleichberechtigung nicht nur auf dem Papier existiere, sei ein »materielles Verständnis von Gleichheit« nötig.

Trotz rechtlicher Bedenken gibt es auch in anderen Bundesländern Initiativen für Paritätsgesetze. So legte die Berliner Linksfraktion 2019 zum Frauenkampftag am 8. März einen Entwurf vor. Ein Eckpunktepapier der Grünen-Fraktion folgte ein Jahr später. Mit einem gemeinsamen Entwurf der rot-rot-grünen Koalition in der Hauptstadt ist in dieser Legislaturperiode jedoch nicht zu rechnen.

Auf Bundesebene haben bislang unter anderem die frühere Justizministerin Katarina Barley, Frauenministerin Franziska Giffey (beide SPD) und CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer eine stärkere Vertretung der Frauen im Bundestag und den Landesparlamenten gefordert.

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