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  • Parität im Thüringer Parlament

Linke und Grüne in Thüringen prüfen neuen Anlauf für Paritätsgesetz

Linke-Fraktionsvorsitzende Hennig-Wellsow: Es gibt Spielräume, aber nicht in dieser Legislaturperiode

  • Lesedauer: 2 Min.

Erfurt. Die Fraktionen von Linken und Grünen im Thüringer Landtag können sich einen neuen Anlauf für ein Paritätsgesetz vorstellen. Die Sondervoten zum Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Landes hätten gezeigt, dass es aus juristischer Sicht noch Spielräume für den Gesetzgeber gebe, die abwechselnde Besetzung von Wahllisten mit Männern und Frauen vorzuschreiben, sagte die Linke-Fraktionsvorsitzende Susanne Hennig-Wellsow am Donnerstag in Erfurt. Zugleich stellte sie klar, dass es wegen der fehlenden Mehrheit von Rot-Rot-Grün keinen Sinn ergebe, einen neuen Anlauf für ein Paritätsgesetz noch in dieser Legislaturperiode zu starten.

Das Thüringer Paritätsgesetz wurde im vergangenen Jahr mit Stimmen von Linke, SPD und Grünen im Parlament beschlossen. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof erklärte die Regelung aber am Mittwoch für nichtig und begründete dies unter anderem damit, dass das Gesetz das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie das Recht der politischen Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit und Chancengleichheit beeinträchtige. Allerdings fiel die Entscheidung nicht einstimmig - es erging mit sechs zu drei Stimmen. In drei Sondervoten legten Verfassungsrichter dar, warum sie ein Paritätsgesetz für Thüringen nicht für verfassungswidrig halten.

Die Vorsitzende der Thüringer Grüne-Fraktion, Astrid Rothe-Beinlich, sagte, die Grünen seien entschlossen, einen neuen Anlauf für ein Paritätsgesetz zu nehmen.

Seit der Landtagswahl im Herbst 2019 haben Linke, SPD und Grünen keine Mehrheit mehr im Parlament und brauchen für Beschlüsse im Landtag mindestens vier Stimmen von der CDU. Die Christdemokraten sind jedoch gegen die zwingende paritätische Quotierung von Landeslisten.

Hennig-Wellsow erklärte, sie wolle auch prüfen, ob die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden kann. Nach Ansicht der Düsseldorfer Rechtswissenschaftlerin Sophie Schönberger wird das von einem Gericht gekippte Thüringer Paritätsgesetz allerdings nicht vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Sie halte einen Gang nach Karlsruhe für ausgeschlossen, sagte Schönberger am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. »Mir ist völlig schleierhaft, wie das funktionieren soll.« dpa/nd

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