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»Für Opfer und Hinterbliebene ist das eine unglaublich schmerzliche Erfahrung«
Ombudsfrau der Bundesregierung für NSU-Opfer kritisiert Ungleichbehandlung von Opfern und Tätern in Terrorprozessen
Magdeburg. Die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des rechtsterroristischen NSU, Barbara John, hat eine Ungleichbehandlung von Opfern und Tätern in Terrorprozessen kritisiert. Für Opfer, Hinterbliebene und Nebenkläger sei es oft »unerträglich«, das mörderische Geschehen in den Prozessen noch einmal durchleben zu müssen, sagte die Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin und frühere Berliner Ausländerbeauftragte am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd). Gleichzeitig werde dem Täter eine Bühne gegeben, wo er »wie in einem Theater sich selbst darstellen und schwallen darf« und dabei auch noch seine Anhänger findet.
»Für Opfer und Hinterbliebene ist das eine unglaublich schmerzliche Erfahrung, sich das anhören zu müssen«, sagte John, die in dem mehr als fünfjährigen NSU-Prozess die Familien der rechtsterroristischen Mordopfer betreute. Dazu komme, dass die Opfer und Angehörigen in solchen Gerichtsverhandlungen kaum Gehör fänden. »Die Frage ist doch, ist es in solchen Prozessen unvermeidbar, dass die Perspektive der Betroffenen und Angehörigen so in den Hintergrund rückt«, sagte die Ombudsfrau. Diese Frage müsste sich auch im Falle des Halle-Attentäters die Rechtssprechung in Deutschland stellen.
Die Hauptverhandlung gegen den Attentäter von Halle, Stephan B., ist am Mittwoch in Magdeburg fortgesetzt worden. Dabei wurde das Video gezeigt, das B. während der Tat live ins Internet übertragen hatte. Zudem sollten die Nebenkläger die Möglichkeit haben, dem Angeklagten Fragen zu stellen.
Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019 einen Anschlag auf die Synagoge in Halle verübt, zwei Menschen erschossen und weitere verletzt. Die Bundesanwaltschaft hat den 28-Jährigen wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in mehreren Fällen sowie weiteren Straftaten angeklagt. Es gibt 43 Nebenkläger, die von 21 Rechtsanwälten vertreten werden.
Den Taten des Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) von Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe fielen zwischen 2000 und 2007 nach Behördenerkenntnissen in acht Städten neun Menschen mit Migrationshintergrund und eine Polizistin zum Opfer. Als einzige Überlebende der Kerngruppe wurde Beate Zschäpe am 11. Juli 2018 vom Oberlandesgericht München zu lebenslanger Haft verurteilt. epd/nd
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