Portoerhöhung rechtswidrig

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

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Mit dem Urteil zu einer ungerechtfertigten Portoerhöhung von vor vier Jahren hat das Bundesverwaltungsgericht der Bundesregierung und der Deutschen Post einen Dämpfer verpasst. Die von der Bundesnetzagentur für das Jahr 2016 genehmigte Portoerhöhung für Standardbriefe sei rechtswidrig gewesen, so das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 28. Mai 2020. Damals hatte die Deutsche Post das Porto für Standardbriefe von 62 auf 70 Cent erhöht. Mittlerweile liegt es bei 80 Cent.

Geklagt hatte der Bundesverband Paket und Expresslogistik (Biek) gegen die Bundesrepublik, die für die Regulierung der Post als Universaldienstleister zuständig ist. Welche praktischen Folgen die Entscheidung haben könnte für das aktuell geltende Porto ist offen. Postkunden dürfen sich jedoch voraussichtlich keine Hoffnung darauf machen, zu viel gezahltes Porto aus früheren Jahren zurückerstattet zu bekommen. Die Entscheidung habe keinerlei Wirkung auf andere Postkunden. Sie können aus dem Urteil keine Ansprüche geltend machen, so ein Sprecher der Deutschen Post.

Die Bundesnetzagentur kündigte eine Prüfung an, welche Auswirkungen das Urteil auf die Genehmigung des derzeit geltenden Portos habe. Das Urteil betreffe inhaltlich nämlich die gleiche Rechtsgrundlage. Sollte es infolge des Urteils tatsächlich dem aktuellen Briefporto an den Kragen gehen, wäre das eine weitere Ohrfeige für die Post. Anfang des Jahres musste sie erst dem Druck der Bundesnetzagentur nachgeben und eine Erhöhung des Paketportos für Privatkunden kassieren.

Aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung ist die Deutsche Post gesetzlich verpflichtet, Portoerhöhungen von der Bundesnetzagentur genehmigen zu lassen. Diese hatte nach Anordnung der Bundesregierung bei der beklagten Erhöhung erstmalig neue Maßstäbe angelegt: Statt die tatsächlichen Kosten und Gewinne der Post auf dem deutschen Markt zugrunde zu legen, orientierte man sich an Gewinnmargen vergleichbarer Unternehmen in anderen Staaten. Dies sei nicht durch die Verordnungsermäßigung des Postgesetzes gedeckt.

Der klagende Verband Biek, in dem sich Wettbewerber der Post organisieren, begrüßte das Urteil als »wegweisend«. Eigentlich konkurrieren die Verbandsunternehmen mit der Deutschen Post nicht im Brief-, sondern im Paket-Bereich. Trotzdem hatte der Verband gegen die Erhöhung des Briefportos geklagt, da dieses zur Querfinanzierung der Paket-Dienstleistungen genutzt werden kann und den Wettbewerb auf diesem Markt beeinflusst.

»Der Brief- und Paketmarkt müssen endlich strikt getrennt und ein klares Dumpingverbot für Paketsendungen eingeführt werden«, sagte der Biek-Vorsitzende Marten Bosselmann. Das Postgesetz müsse daher dringend modernisiert werden. Es sei an der Zeit, dass die Bundespolitik und der Regulierer ihr postpolitisches Handeln an klaren wettbewerbsfreundlichen Grundsätzen orientiere.

Der Bund habe gezielt geltendes Recht gebrochen, um sein eigenes Unternehmen zu stützen. Eine Postreform, die den Wettbewerb ankurbele und das Unternehmen vollständig privatisiere, sei überfällig. Das Bundeswirtschaftsministerium kündigte an, dass man sich »mit der Entscheidung intensiv befassen« werde. dpa/nd

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