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Umstritten: Doppelbesteuerung

Bundesfinanzhof

  • Lesedauer: 1 Min.

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München will noch in diesem Jahr über die heftig umstrittene Rentenbesteuerung entscheiden, so BFH-Sprecher Volker Pfirrmann. Wegen der Bedeutung der Angelegenheit werde es am BFH in München wohl eine mündliche Verhandlung geben - es sei denn, der Kläger widerspreche dem ausdrücklich unter Verweis auf das Steuergeheimnis. Gegen die Rentenbesteuerung hat ein Ruheständler geklagt.

Seit dem Jahr 2005 gilt die sogenannte nachgelagerte Rentenbesteuerung. Welcher Anteil der Rente besteuert wird, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Bei Rentnern, die 2005 oder vorher in Rente gegangen sind, sind 50 Prozent der Bezüge steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil der Rente schrumpft über die Jahre. Ab 2040 sollen dann die gesetzlichen Renten komplett besteuert werden.

Der BFH-Richter Egmont Kulosa hatte bereits im vergangenen Jahr die Ansicht vertreten, dass die Rentenbesteuerung verfassungswidrig sei. Die nachgelagerte Rentenbesteuerung führe zu einer Doppelbesteuerung, weil schon während des Erwerbslebens die Beitragszahlungen an die Rentenkasse steuerlich belastet würden, argumentierte der Richter. AFP/nd

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