Kein Kompromiss beim Wahlrecht in Sicht

Die Koalitionsparteien können sich bislang nicht auf ein gemeinsames Modell einigen, um die Zahl der Abgeordneten zu beschränken

Der Appell von Norbert Lammert (CDU) war deutlich. Zwar attestierte er allen Beteiligten, dass ihre Interessen für die Reform des Wahlrechts legitim und »die vorgetragenen Argumente ernsthaft« seien. Aber der frühere Bundestagspräsident wies die Fraktionen unmissverständlich darauf hin, dass ein Beharren auf der eigenen Lösung »nicht ernsthaft aufrechtzuerhalten« sei.

Am Dienstag gibt es im Koalitionsausschuss vermutlich eine letzte Möglichkeit für die Spitzen von Union und SPD, sich auf einen gemeinsamen Kompromiss zu einigen. Im Grundsatz sind sich die Parteien zwar einig, dass die Zahl der Bundestagsabgeordneten begrenzt werden soll. Schon jetzt verfügt das Parlament über 709 Abgeordnete. Sollte das Wahlrecht nicht geändert werden, droht bei der kommenden Bundestagswahl im Herbst 2021 die Zahl der Abgeordneten noch weiter anzuwachsen. Darunter könnte das Ansehen der parlamentarischen Demokratie leiden. Der SPD-Politiker Thomas Oppermann, aber auch andere Politiker, hatten die Sorge geäußert, die Wähler sähen das Anwachsen des Bundestages »nicht als Konsequenz unseres Wahlsystems, sondern als Selbstbedienung der Parteien«.

Grund für das Aufblähen des Bundestags sind die Grundsätze des personalisierten Verhältniswahlrechts. Da die gewonnenen Direktmandate der Erststimme im Verhältnis der Zweitstimmen stehen müssen, gibt es Überhang- und Ausgleichsmandate - die Anzahl der Mandate wächst an, wenn die großen Parteien zwar noch die meisten Direktmandate gewinnen, bei den Zweitstimmen aber schwächeln.

Die Positionen der Koalitionsfraktionen seien hinlänglich bekannt, erklärte der aktuelle Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU). Nun liege es in ihrer Verantwortung, einen Kompromiss zu finden, der von einer breiten Mehrheit im Parlament getragen werde. Die Unionsparteien hatten sich nach hitzigen Diskussionen auf den Vorschlag geeinigt, der eine Verringerung der Zahl der Wahlkreise von derzeit 299 auf 280 vorsieht. Zudem sollen sieben Überhangmandate nicht ausgeglichen werden, was laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2012 zulässig ist.

Die Sozialdemokraten lehnen diesen Vorschlag ab. Ein Neuzuschnitt der Wahlkreise sei kaum mehr vor der kommenden Bundestagswahl zu realisieren, heißt es in einem Gutachten, das die SPD bei der Wahlrechtsexpertin Sophie Schönberger in Auftrag gegeben hat. Die SPD setzt daher bei der kommenden Wahl auf ein Übergangsmodell. Knapp errungene Direktmandate sollen demnach gestrichen werden, um das Parlament bei 690 Sitzen zu deckeln. Diese Wahlkreise blieben dann im Bundestag nicht repräsentiert, was die Union strikt ablehnt.

Um doch noch zu einer Einigung zu kommen, hat der CDU-Abgeordnete Axel Fischer einen weiteren Vorschlag gemacht. Demnach sollen nur die Hälfte der 299 Wahlkreise direkt gewählt werden, die andere Hälfte soll nach den Ergebnissen der Zweitstimmen entsandt werden. Der Vorschlag könne »in kürzester Zeit ohne großen Aufwand umgesetzt werden«, sagte Fischer, der rund 60 Abgeordnete hinter sich wähnt.

Die Oppositionsparteien Grüne, Linke und FDP haben ihrerseits einen gemeinsamen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der eine Verringerung der Zahl der Wahlkreise auf 250 vorsieht, um Überhangmandate zu vermeiden. Damit könnte eine Gesamtgröße von 630 Abgeordneten im Bundestag erreicht werden. In einer ersten Lesung wurde darüber bereits im Parlament beraten. Zu einer Abstimmung kam es aber nicht, weil die Koalitionsparteien den entsprechenden Gesetzesentwurf im Innenausschuss vertagt hatten.

Nun fordern Politiker der Opposition, den Fraktionszwang bei einer Abstimmung im Bundestag aufzuheben. Offenbar hoffen sie darauf, dass einzelne Abgeordnete der Koalition auch ihrem Modell zustimmen.

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