Ist der Verkauf meldepflichtig?

Der Verkaufstisch am eigenen Hoftor

  • Ingrid Laue
  • Lesedauer: 2 Min.

Zunächst - hier geht es nicht um eine Genehmigung oder Erlaubnis, sondern um eine Gewebeanmeldung. Sie ist allerdings nicht erforderlich, wenn es sich beim Verkauf um Produkte der landwirtschaftlichen Urproduktion handelt. Dazu zählen etwa rohes Obst und Gemüse, Kartoffeln, Blumen oder Kräuter aus dem eigenen Garten. Dieser Verkauf ist ohne Gewerbeanmeldung möglich, da es sich nicht um ein Gewerbe handelt.

»Auch die erste Bearbeitungsstufe ist noch Urproduktion«, weiß Michaela Rassat, Juristin der Ergo Rechtsschutz Leistungs GmbH. Hier werde es aber schon schwieriger. So sei Marmelade aus eigenen Früchten noch Urproduktion, Honig von eigenen Bienen auch, jedoch Likör und Met nicht mehr.

Der Verkauf sollte unbedingt auf dem eigenen Grundstück stattfinden. Externe Verkaufsstellen wie Gehwege seien ein Indiz für ein Gewerbe. Hierbei handelt es sich um eine Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen, die genehmigungspflichtig ist und ungenehmigt zu Bußgeldern führen kann.

»Wer verarbeitete Lebensmitteln verkaufen will, muss dies als Gewerbe anmelden«, so Michaela Rassat. Dies gelte grundsätzlich auch für den Verkauf von extra für den Verkauf dazu gekaufte Ware wie weiterer Honig oder Gewürze. Und wer als eine Art Nebeneinkommen auf regelmäßiger Basis zum Beispiel Bücher, CDs oder Gebrauchsgegenstände verkauft, der braucht eine Gewerbeanmeldung.

Auch beim privaten Verkauf von Rohwaren müssen eine Reihe von Grundregeln eingehalten werden. So müssen beispielsweise Obst oder Gemüse sauber und nicht verdorben sein. Wichtig ist, dass der Verkaufs- und Lagerort sauber und nicht von Schadstoffen belastet sein darf. Die Lebensmittel dürfen nicht zusammen mit Benzin, Diesel, Lösungsmitteln, Farben und Lacke usw. gelagert werden.

Vorsicht geboten ist auch bei einigen Gemüsesorten. So enthalten manche Zucchini aus Eigenanbau Bitterstoffe, die in höherer Konzentration giftig sind. Verkäufer müssen im Zweifel für die gesundheitlichen Folgen haften. Bei Unklarheiten sind die mit der Lebensmittelhygiene befassten Dienststellen der Landratsämter zuständig.

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal