Pop-up-Radwege in Berlin dürfen vorerst bleiben

Oberverwaltungsgericht kippt Urteil des Verwaltungsgerichts / Senat hatte Gefahrenprognose vorgelegt

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Berlin. Die in der Coronakrise eingerichteten Pop-up-Radwege in Berlin dürfen vorerst doch bleiben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschied laut einer Mitteilung vom Dienstag im Eilverfahren, dass der gegenteilige Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vorläufig außer Vollzug gesetzt wird. Die Richter folgten damit einem Antrag des Landes Berlin.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte Anfang September entschieden, die temporären Radwegemüssten weg. Wegen »ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit« verpflichtete das Gericht die Verkehrssenatsverwaltung, die entsprechende Beschilderung an acht Pop-up-Radwegen zu entfernen, gegen die sich ein Eilantrag konkret gerichtet hatte.

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Das Gericht beschied damals, zwar könne die Senatsverwaltung befristete Radwege einrichten. Allerdings dürften Radwege nur dort angeordnet werden, wo die Sicherheit und Belastung des Verkehrs »ganz konkret auf eine Gefahrenlage« hinwiesen und die Anordnung damit zwingend erforderlich sei.

Eine solche Gefahrenlage habe die Senatsverwaltung nicht dargelegt. Auch könne die Corona-Pandemie nicht zum Anlass der Anordnungen genommen werden, weil es sich dabei nicht um »verkehrsbezogene Erwägungen« handle. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts legte der Senat Beschwerde beim OVG ein.

Dieses erklärte am Dienstag, die Senatsverwaltung habe im Beschwerdeverfahren erstmals die »für die erforderliche Gefahrenprognose erforderlichen Tatsachen durch Nachreichung von Verkehrszählungen, Unfallstatistiken u.ä. belegt«. Daraufhin habe der 1. Senat des OVG die Vollziehung der erstinstanzlichen Entscheidung vorläufig gestoppt.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sei »unter Berücksichtigung dieser Unterlagen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Ergebnis fehlerhaft«, erklärte das OVG. Die Trennung des Radverkehrs vom Kraftfahrzeugverkehr erfolge angesichts der dargelegten konkreten Gefahrenlagen im öffentlichen Sicherheitsinteresse der Verkehrsteilnehmer.

Gegen die Pop-up-Radwege hatten der AfD-Verkehrspolitiker Frank Scholtysek und der Abgeordnetenhausfraktionsvize und Rechtsanwalt Marc Vallendar geklagt. Der Beschluss des Oberverwaltungsgericht im Eilverfahren ist unanfechtbar. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.

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