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Von Sklaverei bedrohte Frau geht erfolgreich gegen abgelehnte Asylklage vor
Bundesverfassungsgericht: Lage in Heimatland Mauretanien muss geprüft werden
Karlsruhe. Eine Asylbewerberin aus Mauretanien, die nach eigenen Angaben einem »Sklavenstamm« angehört, hätte nicht einfach so abgewiesen werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht gab einer Verfassungsbeschwerde der Frau statt, diese sei »offensichtlich begründet«, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
Die Frau, die seit 2016 in Deutschland ist, gehört dem Volk der Peul an. Nach der Abweisung ihres Asylantrags hatte sie vor dem Verwaltungsgericht Greifswald geltend gemacht, dass sie als Frau ohne Papiere, Schulbildung und Familie in ihrem Heimatland nur überleben könne, indem sie wieder als Sklavin in einem Haushalt arbeite. Zudem befürchte sie Verfolgung wegen ihres Engagements gegen Sklaverei.
Damit hätte sich das Verwaltungsgericht auseinandersetzen müssen, entschieden die Karlsruher Richter. Aus den Quellen, auf die sich die Klägerin berufe, ergebe sich, »dass Angehörige ehemaliger «Sklavenstämme», besonders Frauen, in Mauretanien nach wie vor von extremer Armut und einem existenzbedrohenden Ausschluss aus der Gesellschaft betroffen sind«. Damit könne sich eine Abschiebung in das Land im Nordwesten Afrikas verbieten. Über das Schicksal der Frau muss nun erneut in Greifswald verhandelt werden. dpa/nd
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