Ein digitaler Kombi-Antrag für Eltern- und Kindergeld

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Nach der Geburt eines Kindes können Eltern künftig mehrere Behördengänge auf einmal erledigen, ohne das Haus zu verlassen. Das von der Bundesregierung beschlossene »Digitale-Familienleistungen-Gesetz« ermöglicht nur noch einen digitalen Kombi-Antrag für das Kindergeld, das Elterngeld und die Geburtsurkunde, in der auch der Name des Kindes festgelegt wird. In einem weiteren Schritt soll künftig zusätzlich der Kinderzuschlag für Geringverdiener mitbeantragt werden können. epd/nd

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