Ein digitaler Kombi-Antrag für Eltern- und Kindergeld

  • Lesedauer: 1 Min.

Nach der Geburt eines Kindes können Eltern künftig mehrere Behördengänge auf einmal erledigen, ohne das Haus zu verlassen. Das von der Bundesregierung beschlossene »Digitale-Familienleistungen-Gesetz« ermöglicht nur noch einen digitalen Kombi-Antrag für das Kindergeld, das Elterngeld und die Geburtsurkunde, in der auch der Name des Kindes festgelegt wird. In einem weiteren Schritt soll künftig zusätzlich der Kinderzuschlag für Geringverdiener mitbeantragt werden können. epd/nd

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -