Stichtag für Nachrüstpflichten oder Austausch beachten
Energieberatung: Strengere Feinstaubregeln für alte Kaminöfen
Öfen, die zwischen 1985 und 1994 eingebaut wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2020 mit Feinstaubfiltern nachgerüstet, komplett ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden. Für ältere Anlagen gilt diese Vorgabe schon länger. Darüber hinaus können Gemeinden und Kommunen je nach Luftqualität Betriebsverbote für Feuerstätten aussprechen.
»Bei einer Neuanschaffung sollte deshalb auf eine gute Energieeffizienz geachtet werden«, erläutert Birgit Holfert, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa). Sparsame Kaminöfen erreichen die Energieeffizienzklasse A+. Die effizientesten Pelletöfen erreichen sogar A++.
Verbraucher können selbst auf die Feinstaubemission Einfluss nehmen. Zu beachten ist:
- nur unbehandeltes Brennholz verwenden,
- gut abgelagertes, trockenes Brennholz nutzen,
- geeigneten Anzünder ver- wenden,
- auf sehr hohe Raumtemperaturen verzichten.
Wenn Holz als Brennstoff für eine komplette Heizanlage verwendet werden soll, eignen sich Holzpellets am besten, da sie viel weniger Feinstaubemissionen erzeugen. Zudem werden Holzpellet-Anlagen mit bis zu 45 Prozent an Zuschüssen gefördert.
Mit Brennholz zu heizen, ist häufig teurer als gedacht. Es ist zwar meist preiswerter als Erdgas oder Heizöl, aber Kamine und Öfen haben oft höhere Wärmeverluste, da sie den Brennstoff schlechter ausnutzen.
Wenn Sie wissen wollen, ob es sich lohnt, eine Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen, so können sie sich kostenfrei bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt beraten lassen. Darüber hinaus erhalten Sie Empfehlungen zum Einbau einer Holzfeuerstätte. Im Rahmen eines Energie-Checks sind auch Hausbesuche möglich. vzsa/nd
Weitere Infos unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de oder kostenfrei unter (0800) 809 802 400 oder beim landesweiten Servicetelefon unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen für Beratungen.
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