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Wahlgesetz in Baden-Württemberg wegen Coronakrise gekippt
Verfassungsgerichtshof: Anforderungen an Unterschriftensammlungen für Kleinstparteien sind in der aktuellen Situation zu hoch
Stuttgart. Vier Monate vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg hat der Verfassungsgerichtshof des Landes die Zahl der notwendigen Unterstützungsunterschriften für einen Wahlvorschlag unter der Bedingungen der Corona-Pandemie als zu hoch eingestuft. Eine Unterschriftensammlung von 150 Stimmen pro Wahlkreis verletze die Chancengleichheit für Kleinparteien, entschied das Gericht am Montag. Die Regelung im Landeswahlgesetz sei durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Beschränkungen verfassungswidrig geworden.
Der Landtag müsse nun eine Regelung beschließen, die eine geringere Zahl an Unterstützern vorsieht. Der Verfassungsgerichtshof empfiehlt in seinem Urteil eine Reduzierung um mindestens die Hälfte. Die Linke, die Ökologisch-Demokratische Partei, die Freien Wähler, die Piratenpartei und die neu gegründete Klimapartei hatten gegen das Wahlgesetz geklagt, das eine Unterschriftensammlung für jeden Wahlkreiskandidaten vorsieht.
Sie sahen es wegen der Corona-Pandemie als unzumutbar an, bei der Aufstellung ihrer Kandidaten zur Wahl am 14. März in jedem der 70 Wahlkreise eine so hohe Zahl an Unterschriften zu sammeln. Landesweit wären so 10.500 Unterschriften notwendig gewesen. Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) erklärte, nun sei der Landtag aufgefordert, eine verfassungskonforme Lösung zu finden.
»Die Landesregierung hätte schon lange handeln müssen, diese Situation war schon lange absehbar, jetzt stehen wir kurz vor knapp da und wissen nicht wie es um unsere Wahlteinahme steht«, kommentierte der Piraten-Landesvorsitzender Oliver Burkardsmaier das Urteil. Agenturen/nd
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