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Parlamente müssen gefragt werden

Reform des Infektionsschutzgesetzes passiert Bundestag und Bundesrat

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: 4 Min.

Mit einem in Teilen neu geschriebenen Gesetz zum Schutz der Bevölkerung in einer »epidemischen Lage von nationaler Tragweite« wollte die Bundesregierung zu mehr Bundeseinheitlichkeit und Rechtsklarheit gelangen. Um den Entwurf, der nach der ersten Lesung am 6. November noch verändert wurde, gab es am Mittwoch im Bundestag einen heftigen Schlagabtausch. Seitens der Opposition wurde unter anderem das Tempo kritisiert, mit dem die Regierung vorging: So hatte das aktualisierte Papier etwa den Gesundheitsausschuss am Montag dieser Woche erst eine Stunde vor Sitzungsbeginn erreicht. Daraufhin hatten Politiker von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken mit ihren Fraktionen eine Verschiebung des Termins im Ausschuss gefordert.

Konkret wurde in das in diesem Jahr bereits zweimal geänderte Gesetz, das im Kern 20 Jahre alt ist, ein neuer Paragraf 28a eingefügt. Darin werden »besondere Schutzmaßnahmen« gegen die Corona-Verbreitung geregelt. Die Liste der insgesamt 15 Maßnahmen umfasst Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebote oder die Maskenpflicht im öffentlichen Raum, weiter Beschränkungen von Veranstaltungen oder die Schließung von Geschäften. Bislang wurden diese Maßnahmen in den Bundesländern auf Basis einer Generalklausel in Kraft gesetzt. Derartige Klauseln sind für unvorhergesehene Lagen vorgesehen. Nach Monaten der Pandemie wird das als Rechtsgrundlage aber immer weniger von Gerichten akzeptiert. Ein konkretes Gesetz wurde immer notwendiger. Das erklärt teils die Eile, mit der die neuen Regeln durch Bundestag und Bundesrat gebracht wurden.

Das verbesserte Gesetz soll nun den Spielraum der Behörden begrenzen und den Gerichten einen einheitlichen Maßstab zur Kontrolle vorgeben. Vorgesehen ist, dass die Pandemielage immer wieder durch den Bundestag neu befristet wird, was die Anwendung der Maßnahmen erst erlaubt. Die Bundesländer müssen dann auf dieser Basis in ihren jeweiligen Parlamenten ebenfalls die von ihnen ausgewählten konkreten Maßnahmen begründen, auch hier ist eine Befristung in Zukunft bindend. Inhaltlich wurden außerdem einige Maßnahmen konkretisiert. Für das Verbot von Demonstrationen und Gottesdiensten sowie für Ausgangsbeschränkungen gelten zum Beispiel besonders hohe Hürden. Vorgesehen ist außerdem, dass bis zum 15. Dezember in allen Bundesländern Voraussetzungen für Impfungen gegen das Coronavirus zu schaffen sind. Für bestimmte, besonders gefährdete Personengruppen wird ein Anspruch auf diese Impfung eingeführt.

Die abschließende Debatte zur Neufassung des Infektionsschutzgesetzes verlief kontrovers. Anfangs lehnten alle anderen Fraktionen des Parlaments einen Versuch der AfD ab, die Abstimmung von der Tagesordnung zu nehmen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und die Sprecher der Regierungsparteien verteidigten das Gesetz. Kritik kam von der FDP, der AfD und der Linken. Viele Redner aus den demokratischen Oppositionsparteien sowie von den Regierungsparteien wiesen die Versuche der AfD zurück, Parallelen zum Ermächtigungsgesetz der Nazis zu ziehen.

Für die Linke begründete ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Jan Korte die Ablehnung des Gesetzes durch die Fraktion. Jeder Eingriff in die Grundrechte auch in der Corona-Pandemie dürfe ausschließlich im Parlament beschlossen werden. Er warnte, die Coronakrise könne zu einer schleichenden Demokratiekrise werden. Korte forderte explizit, dass Kanzlerin Angela Merkel (CDU) vor Entscheidungen mit den Ministerpräsidenten über ihre Pläne im Bundestag debattieren müsse. Der Linke-Politiker warf der Bundesregierung zudem vor, den Sommer »verpennt« zu haben, die Zeit für eine Analyse der Lage sei versäumt worden. Das jetzige gesetzgeberische Vorgehen sei zulässig, aber politisch nicht klug.

Während bei FDP und Linke Kritik die Anerkennung für einige der letzten Änderungen überwog, signalisierten die Grünen als einzige Oppositionspartei Zustimmung. Zwar handele es sich nicht um ein perfektes Gesetz, so Manuela Rottmann, Obfrau im Rechtsausschuss, es sei aber notwendig. Es schaffe einen gesetzlichen Rahmen für die Eingriffe in Grundrechte.

Die Neuregelung wurde am Mittwoch zuerst vom Bundestag und dann direkt vom Bundesrat verabschiedet. Im Bundesrat hatte der Thüringer Minister für Bundesangelegenheiten Benjamin Hoff (Linke) begründet, warum das Bundesland im Gegensatz zur Bundestagsfraktion der Partei dem Gesetz zugestimmt. Ministerpräsident Bodo Ramelow habe mehrfach eine stärkere parlamentarische Grundlage für die Coronapolitik gefordert und die Generalklausel als Grundlage abgelehnt. Deshalb könne Thüringen für das Gesetz stimmen, so Hoff.

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